freem klärt auf: Das müssen Sie bei Bußgeldern aus dem Ausland beachten

  • Vorsicht bei Geschwindigkeitsüberschreitungen – Bußgelder variieren stark in EU-Ländern
  • Bis zu 585 Euro für 20 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Viele Länder gewähren bei rascher Begleichung großzügige Rabatte

Wer einen Strafzettel im Ausland erhält, sollte besser zügig zahlen. Denn mittlerweile können Strafen aus allen EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Die wohl unbeliebtesten Souvenirs sind Knöllchen für Verkehrssünden wie falsches Parken oder zu schnelles Fahren im Urlaubsland. Verkehrsverstöße werden im Ausland teilweise deutlich härter bestraft als hierzulande. 

Höhe der Strafen pro Land sehr unterschiedlich

„Es ist wichtig, Strafzettel aus dem Ausland ernst zu nehmen und zeitnah zu begleichen“, betont Steffen Klug, Verkehrsrechtsexperte bei freem. „Ignorieren Sie keinen Bußgeldbescheid, sondern prüfen Sie ihn genau und handeln Sie entsprechend, wenn der Vorwurf gerechtfertigt ist. Die Strafen können auch in Deutschland vollstreckt werden, und dies kann zu erheblichen Konsequenzen führen.“ 

Ein anschauliches Beispiel verdeutlicht dies: Wer in Deutschland 20 km/h schneller unterwegs ist als erlaubt, muss derzeit mit einem Bußgeld von bis zu 70 Euro rechnen. 

In Italien hingegen werden dafür gleich mal mindestens 175 Euro fällig, in Norwegen sogar mindestens 585 Euro.

„Es lohnt sich, die finanziellen Auswirkungen einer prompten Zahlung zu berücksichtigen. In einigen Ländern werden Nachlässe gewährt, wenn das Bußgeld schnell beglichen wird. Das kann sowohl finanziell als auch hinsichtlich des Zeit- und Verwaltungsaufwands von Vorteil sein“, so Klug weiter.  

Ab sofort gelten neue Regelungen für die Vollstreckung von Strafen aus dem EU-Ausland in Deutschland. Strafzettel ab 70 Euro, einschließlich des Bußgeldes und den Verwaltungskosten, müssen beglichen werden. Allerdings führen Verkehrsverstöße im Ausland nicht zu Punkten in Flensburg. Außerdem gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten unterschiedlich. Während die Niederlande beispielsweise Bußgelder in Deutschland grundsätzlich durch das zuständige Bundesamt für Justiz eintreiben lassen, zeigen andere Länder eine gewisse Zurückhaltung. In Österreich verhängte Bußgelder sind bereits ab 25 Euro plus Verwaltungskosten zahlungspflichtig. Österreich verschärft ab März 2024 auch die Strafen für Raser:innen. Neben hohen Bußgeldern kann das Auto in Extremfällen beschlagnahmt werden.

Vorsicht bei Bußgeldern aus Nicht-EU-Ländern

Es ist wichtig zu beachten, dass Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern, wie Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz, in Deutschland zwar nicht direkt vollstreckt werden können. Reisende, die Bußgeldbescheide aus dem Ausland erhalten haben, sollten diese aber trotzdem zeitnah bezahlen. Andernfalls drohen bei einem erneuten Aufenthalt im gleichen Land unangenehme Überraschungen, da rechtskräftige Bußen oft erst nach mehreren Jahren verjähren. Zudem gewähren viele Länder bei rascher Begleichung großzügige Rabatte von bis zu 50 Prozent, insbesondere Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.

Bei Erhalt eines Strafzettels im EU-Ausland ist es also ratsam, die Situation ernst zu nehmen und angemessen zu reagieren. Verstöße gegen Verkehrsregeln können teure Konsequenzen haben. Es ist wichtig, den Bußgeldbescheid nicht zu ignorieren und zeitnah zu handeln. Informieren Sie sich über die geltenden Regelungen im jeweiligen Land und prüfen Sie gegebenenfalls Ihre Möglichkeiten zur Anfechtung des Strafzettels. Im Zweifelsfall konsultieren Sie eine Anwältin oder einen Anwalt mit Erfahrung im Verkehrsrecht, um Ihre Rechte zu schützen und eine optimale Lösung zu finden. „Im Umgang mit Strafzetteln im EU-Ausland ist es entscheidend, keine überstürzten Entscheidungen zu treffen. Die Gesetze und Verfahren können sich von Land zu Land unterscheiden, weshalb eine gründliche Prüfung der Situation wichtig ist. Es ist ratsam, eine rechtliche Beratung hinzuzuziehen, die Ihnen mit fundiertem Wissen und Erfahrung im EU-Verkehrsrecht zur Seite steht und mögliche rechtliche Schritte prüft, um die besten Ergebnisse für Sie zu erzielen“, so Klug abschließend.

Nach oben scrollen