Nutzungsbedingungen der Mobilityright GmbH

Stand: 29. März 2021

§ 1 Leistungsbeschreibung

1.1 Mobilityright GmbH (nachfolgend „Mobilityright“) ist Betreiberin des Portals gofreem.de. Mobilityright erbringt für die Nutzer des Portals gofreem.de (nachfolgend „Nutzer”) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) nachfolgend genannte Leistungen.

1.2 Die Leistungen der Mobilityright beziehen sich auf bestimmte Ordnungsmittelverfahren aus dem Gebiet des Verkehrsrechts, namentlich des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, des Verkehrszivil- und des Verkehrsverwaltungsrechts.

1.3 Die Dienstleistung der Mobilityright beinhaltet u.a. folgende Maßnahmen:

  • Bereitstellen einer technischen Infrastruktur über das Portal gofreem.de (nachfolgend „Portal”) für den Datenaustausch und die Kommunikation zwischen Mobilityright, der Partnerkanzlei (vgl. Ziff. 4.1 des Vertrags) und dem Nutzer
  • Kostenlose Ersteinschätzung oder Vermittlung einer kostenlosen Ersteinschätzung durch die Partnerkanzlei für die Bereiche des Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts
  • Vermittlung eines Kontaktes zwischen dem Nutzer und der Partnerkanzlei

1.4 Mobilityright bietet selbst keine Rechtsdienstleistungen an, sondern vermittelt solche lediglich. Etwaige Vertragsbeziehungen über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Nutzer und der jeweils vermittelten Kanzlei zustande. Auch die Erfüllung der über gofreem.de angebahnten Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Kanzleien und den Nutzern.

§ 2 Vertragsschluss und Pflichten des Nutzers

2.1 Mit dem Absenden der Anfrage auf gofreem.de gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss eines Auftrages zur Vermittlung der unter § 1 unter 1.2 und 1.3 genannten Dienstleistungen durch Mobilityright ab. Die von Mobilityright versandte Eingangsbestätigung und/oder die Anforderung weiterer Daten/Unterlagen ist noch keine Annahme dieses Angebotes. Mobilityright nimmt den Auftrag durch Versenden der E-Mail mit Link zur kostenlosen Ersteinschätzung  an den Nutzer oder durch Vorname einer telefonischen Erstberatung an. Mobilityright behält sich vor, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.2 Eine Anfrage bei gofreem.de ist nur voll geschäftsfähigen Personen oder solchen, die mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter handeln, erlaubt. Bei Minderjährigen und anderen in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Personen kommt ein Vertrag erst mit Zustimmung der vertretungsberechtigten Person(en) zustande.

2.3 Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Online-Anfrage abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Sollten sich die angegebenen Daten nach der Anfrage und vor Kontaktaufnahme durch die Partnerkanzlei ändern, ist der Nutzer verpflichtet, diese umgehend per E-Mail an [email protected] mitzuteilen. Das betrifft insbesondere Angaben zur Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und zur Rechtsschutzversicherung.

2.4 Des Weiteren ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben zum Sachverhalt und Verfahrensstand vollständig abzugeben, sowie die bisher erhaltenen behördlichen Unterlagen vollständig zu übersenden beziehungsweise zumindest vollständige Angaben hierzu zu machen, damit die Partnerkanzlei in die Lage versetzt wird, eine auf dem aktuellen Verfahrensstand basierende Ersteinschätzung vorzunehmen und auf etwaig laufende Fristen hinzuweisen

§ 3 Vorwurf prüfen; Partnerkanzlei; Anwaltsvertrag

3.1 Mobilityright übermittelt die vom Nutzer auf dem Portal gofreem.de angegebenen Daten und Unterlagen an die Partnerkanzlei Chevalier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Revaler Straße 28, 10245 Berlin, welche die kostenlose Ersteinschätzung vornimmt und ggf. ein Angebot zur Mandatsübernahme unterbreitet. Des Weiteren behält sich Mobilityright das Recht vor, die angegebenen Daten und Unterlagen unter anderem im Bereich Unfall an die faire-Regulierung Rechtsdienstleistungsgesellschaft mbH, Kohlenstraße 2, 04107 Leipzig, zu übermitteln.

3.2 Die Partnerkanzlei meldet sich nach Eingang der Unterlagen beim Nutzer und erteilt diesem in Fällen des Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts eine kostenlose Ersteinschätzung. In anderen als den vorgenannten verkehrsrechtlichen Angelegenheiten kann die Partnerkanzlei dem Nutzer ein Angebot für eine kostenpflichtige Ersteinschätzung beziehungsweise eine kostenpflichtige Mandatsübernahme unterbreiten. Eine solche kostenpflichtige Ersteinschätzung wird erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers zu dem Angebot der Partnerkanzlei erteilt.

3.3 Die Partnerkanzlei unterbreitet dem Nutzer nach Erteilung der Ersteinschätzung ein Angebot zur Übernahme des Mandates. Es besteht kein Anspruch des Nutzers gegen Mobilityright auf Vermittlung eines Mandatsverhältnisses. Auch besteht gegenüber der Partnerkanzlei kein Anspruch auf Mandatsübernahme.

3.4 Welche weiteren Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens durch die Partnerkanzlei ergriffen werden, entscheidet der Nutzer in Absprache mit der beauftragten Partnerkanzlei. Dabei kann der Nutzer sich auch gegen die Empfehlung der Partnerkanzlei entscheiden oder andere Anwälte beauftragen.

§ 4 Kosten für Leistungen der Mobilityright

Die Leistungen von Mobilityright sind für Sie kostenfrei, insbesondere muss der Nutzer an Mobilityright keine Provision o.ä. zahlen – auch nicht im Erfolgsfall.

§ 5 Kosten für Leistungen der Partnerkanzlei

5.1 Die Partnerkanzlei erteilt in Verkehrsbußgeld- und Verkehrsstrafsachen eine kostenlose Ersteinschätzung aufgrund der vom Nutzer übermittelten Daten und Unterlagen.

5.2 In anderen als den vorgenannten Angelegenheiten erteilt die Partnerkanzlei eine kostenpflichtige Ersteinschätzung nach Kostenaufklärung und Zustimmung des Nutzers.

5.3 Die weitere Bearbeitung nach Mandatserteilung erfolgt durch die Partnerkanzlei kostenpflichtig. Die kostenpflichtige Tätigkeit wird hierbei nicht ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung durch den Nutzer (Mandatserteilung) vorgenommen. Die Partnerkanzlei klärt den Nutzer über die anfallenden Kosten der Mandatsbearbeitung und die Möglichkeiten der Übernahme der Kosten durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung auf.

§ 6 Vertragsdauer / Kündigung

6.1 Das Vertragsverhältnis endet, wenn Mobilityright die vertragliche Verpflichtung zur Vermittlung der Ersteinschätzung durch die Partnerkanzlei erfüllt hat. Dies ist spätestens nach dem ersten Kontakt des Nutzers mit der Partnerkanzlei der Fall.

6.2 Mobilityright hat die vertragliche Vermittlungspflicht auch dann erfüllt, wenn kein Kontakt mit der Partnerkanzlei zustande kommt, weil der Nutzer auf den Kontaktversuch der Partnerkanzlei nicht reagiert.

6.3 Mobilityright steht ein Kündigungsrecht zu, wenn sich herausstellt, dass die tatsächlichen Angaben des Nutzers in wesentlichen Punkten unzutreffend und/oder unvollständig sind (z. B. fehlerhafte Angaben zur Person und/oder zum Vorfall; unvollständige Übermittlung von Dokumenten, falsche Angabe von Kontaktdaten).

§ 7 Haftung von Mobilityright

7.1 Mobilityright übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf eine fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Datenübertragung vom Nutzer an Mobilityright oder von der Mobilityright an die Partnerkanzlei zurückzuführen sind.

7.2 Mobilityright gewährleistet zu keiner Zeit ein fristwahrendes Tätigwerden für den Nutzer in laufenden behördlichen, gerichtlichen oder sonstigen rechtlichen Verfahren. Der Nutzer ist im Zweifel vor Mandatsübernahme durch die Partnerkanzlei selbst dafür verantwortlich, dass laufende Fristen gewahrt werden, indem er selbst die notwendigen Rechtshandlungen vornimmt.

7.3 Mobilityright gewährleistet nicht den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb bzw. die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Service. Insbesondere haftet Mobilityright nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zum Service aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die Mobilityright nicht zu vertreten hat. Ferner haftet Mobilityright nicht für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten von Nutzern (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von „Hackern“ auf die Datenbank).

7.4 Für Schäden, die nicht aufgrund der vorgenannten Ursachen eintreten, haftet Mobilityright nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Mobilityright bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Mobilityright nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Mobilityright.

§ 8 Datenschutz

Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten auf der Webseite gofreem.de finden Sie in der Datenschutzerklärung.

§ 9 Sonstiges

9.1 Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen dieses Auftrages übermittelt werden, müssen in Textform (E-Mail, Fax) erfolgen. Die Regelung des § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.

9.2 Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.3 Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

9.4 Die Vertragssprache ist deutsch.

9.5 Der Nutzer kann die aktuellen AGB jederzeit als PDF-Datei kostenlos herunterladen.

9.6 Im Rahmen des Vertragsschlusses erfolgt keine automatische Speicherung des Vertragstextes durch Mobilityright. Der Nutzer ist deshalb angehalten, den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen, auf der Webseite von Mobilityright zugänglichen Vertragstext auf seiner Festplatte zu speichern oder auf andere Weise zu archivieren.

§ 10 Änderungen der allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

10.1 Änderungen der Nutzungsbedingungen werden nur mit Zustimmung des Nutzers wirksam. Die neuen Bedingungen werden dem Nutzer spätestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail übermittelt.

10.2 Die neuen Nutzungsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform. Mobilityright wird den Nutzer in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen der Untätigkeit des Nutzers gesondert hinweisen.

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