eKomi 5/5 basierend auf mehr als 698 Bewertungen

Rote Ampel überfahren: Welche Strafe droht bei einem Rotlichtverstoß und wie kann ich einen Einspruch einlegen

Prüfe jetzt kostenfrei einen Einspruch mit freem und erfahre deine Möglichkeiten, gegen Geldstrafe, Punkte und Fahrverbot vorzugehen.

Rote-Ampel-überfahren-Rotlichtverstoss
Legal-expert

Geprüft von Steffen Klug

Verkehrsrechtsexperte

Home » Verkehrsrecht » Rote Ampel überfahren: Welche Strafe droht bei einem Rotlichtverstoß und wie kann ich einen Einspruch einlegen

Das Wichtigste zum Thema „Rotlichtverstoß“

  • Ein Rotlichtverstoß kann teure Strafen nach sich ziehen und sogar den Führerschein kosten.
  • Die Bußgelder können, je nach Schwere des Verstoßes, variieren und bis zu 320 Euro betragen.
  • Die Geldbuße hängt von der Dauer der Rotphase ab.
  • Bei einem Rotlichtverstoß werden auch immer Punkte im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen.
  • Es ist möglich, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen und den Vorwurf prüfen zu lassen.
  • Für eine erfolgreiche Verteidigung ist es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.
  • Eine mögliche Verteidigungsstrategie ist, dass das Gelblicht zu kurz war oder technische Mängel an der Ampel vorlagen.
  • Auch eine Fehlfunktion des Messgeräts oder ein falscher Ablauf des Messverfahrens können zu einem Freispruch führen.
  • Es ist ratsam, bei einem Rotlichtverstoß umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren, um die besten Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung zu haben.
  • freem bietet dir eine kostenlose und sofortige Ersteinschätzung. Prüfe jetzt kostenlos einen Einspruch mit freem und vermeide so Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.


Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Wehre dich! Prüfe noch heute deine Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch – unverbindlich.

Rotlichtverstoß – Regelungen, Vorschriften und Sanktionen:

Bei Rot über die Ampel fahren ist gefährlich und kann teuer werden: Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot. Wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben, können Sie mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vorgehen. Nicht immer ist der Einspruch erfolgreich, aber dennoch lohnt es sich, den Fall genauer zu untersuchen. Mit freem können Sie die Gesetzeslage rund um das Überfahren und qualifizierte Rotlichtverstöße schnell und effizient beurteilen sowie Ihren Einspruch rechtlich abklären lassen. Unser Team unterstützt Sie auch bei möglichen Punkten in Flensburg, sowie weiteren Strafen und Auslagen. Lesen Sie weiter, wenn Sie mehr über Ihre Optionen erfahren möchten.

Autofahrer:innen, Radfahrer:innen und andere Verkehrsteilnehmende wissen: Wer eine rote Ampel überfährt, sollte mit einem Ampelblitzer rechnen. Mögliche Bußgelder, Punkte in Flensburg oder strafrechtliche Konsequenzen können folgen. Doch was ist, wenn man sich nicht schuldig fühlt? Was kann man gegen einen Rotlichtverstoß tun und gibt es Einspruchsmöglichkeiten? Dieser Artikel bietet einen Überblick darüber, welche Regelungen bei Rotlichtverstößen gelten, welche möglichen Sanktionen es gibt und ob man Einspruch erheben kann.

Rote Ampel überfahren: Ab wann liegt ein Verstoß vor?

Ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung liegt dann vor, wenn man eine rote Ampel missachtet. Es gibt auch qualifizierte Rotlichtverstöße, bei denen die Folgen schwerwiegender sind und im Bußgeldkatalog höhere Strafen und Punkte in Flensburg vermerkt werden. Ein solcher liegt vor, wenn die Rotlichtzeit mehr als eine Sekunde beträgt. Sollten Sie für einen solchen Verstoß zur Kasse gebeten werden, ist es ratsam, einen Anwalt oder eine Anwältin zu kontaktieren, um zu erfahren, ob sich ein Einspruch lohnt.

Auch wenn Sie nur mit dem Fahrrad oder als Fußgänger:in Rotlicht überqueren oder an Lichtzeichenanlagen vorbeifahren, müssen Sie mit empfindlichen Bußgeldern rechnen und in schwerwiegenden Fällen sogar mit Fahrverbot und Auslagen sowie Bearbeitungsgebühr. Daher ist es immer besser, anderen Verkehrsteilnehmer:innen den Vortritt zu lassen und besonders vorsichtig zu sein – ob nun beim Autofahren oder Fahrradfahren oder beim Überqueren der Kreuzung zu Fuß.

Lege jetzt Einspruch ein!

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Wehre dich! Prüfe noch heute deine Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch – kostenfrei und unverbindlich.

Rotlichtverstoß: Wie wird das Überfahren einer roten Ampel festgestellt?

Das Überfahren einer roten Ampel wird in der Regel durch einen mobilen Blitzer oder eine stationäre Kamera festgestellt. Ein Rotlichtverstoß kann auch durch beobachtende Polizeibeamte festgestellt werden. 

1. Stationäre Überwachung: „Blitzerfoto“ eines Ampelblitzers / Rote Ampel Blitzer

Bei einer stationären Überwachung durch einen Ampelblitzer wird die rote Ampel auf der Straße mit einer Kamera überwacht. Sobald ein Verkehrsteilnehmer oder eine Verkehrsteilnehmerin die Rotphase missachtet, wird dieses Vergehen festgestellt. Dann wird dem Fahrer oder der Fahrerin ein Bußgeldbescheid zugestellt, in dem alle relevanten Informationen des Rotlichtverstoßes vermerkt sind und dem Betroffenen wird ein Bußgeld, Punkte in Flensburg, sowie eventuell ein Fahrverbot auferlegt.

2. Beobachtung durch einen Polizisten

Bei einer Beobachtung durch die Polizei überwacht die Polizei den Straßenverkehr auf der Suche nach Verkehrsverstößen. Sobald ein Verstoß erkannt wird, werden genaue Angaben gemacht und das Fahrzeug angehalten. Eventuell kann der Fahrer oder die Fahrerin noch vor Ort angehalten werden. Auch hier drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie eventuell ein Fahrverbot. Auch beim Überfahren von roten Ampeln kann zur Ermittlung des mutmaßlichen Tatortes – in seltenen Fällen – eine Videoüberwachung eingesetzt werden, um betroffene Verkehrsteilnehmer:innen zu identifizieren.

Rote Ampel überfahren: Ist jeder Rotlichtverstoß gleich?

Nein, nicht alle Rotlichtverstöße sind gleich. In Deutschland werden verschiedene Arten von Verstößen unterschieden: einfache Rotlichtverstöße und qualifizierte Rotlichtverstöße. Beim einfachen Rotlichtverstoß überfährt das Fahrzeug die Ampelkreuzung bei Rotlicht. Die Rotlichtzeit beträgt hierbei weniger als eine Sekunde. Hier droht in der Regel lediglich die Eintragung in das Fahreignungsregister und ein Bußgeld. Mit einem Fahrverbot ist normalerweise nicht zu rechnen. Anders verhält es sich bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Ein solcher liegt vor, wenn die Rotlichtphase beim Überfahren der Kreuzung mehr als eine Sekunde beträgt oder der Rotlichtverstoß eine Gefährdung des Straßenverkehrs bzw. einen Unfall zur Folge hatte.  Hier droht neben dem Bußgeld und den Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot. In diesem Fall lohnt es sich oftmals einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu einzulegen, um die Kosten zu senken oder die Sanktion ganz abzuwenden.

Rote Ampel überfahren: unter oder über einer Sekunde?

Ob ein Rotlichtverstoß unter oder über einer Sekunde begangen wurde, ist entscheidend. Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen sich Autofahrer:innen an die Lichtzeichenanlagen halten und ihnen unbedingt Folge leisten – auch wenn dies nur für eine kurze Zeit der Fall ist. Zeigte die Ampel beim Überfahren der Kreuzung bereits länger als eine Sekunde rot, zählt dies als qualifizierter Rotlichtverstoß mit höheren Bußgeldern, sowie Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Liegt die Rotlichtzeit unterhalb von einer Sekunde, wird es lediglich als einfacher Rotlichtverstoß gewertet. In diesem Fall drohen geringere Bußgelder, ein Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot droht hier nur in Einzelfällen.

Wann liegt ein einfacher und wann ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor?

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Rotlichtzeit weniger als eine Sekunde beträgt und keine Gefährdung des Straßenverkehrs erfolgte. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt hingegen vor, wenn der Autofahrer oder die Autofahrerin die Lichtzeichenanlage, welche bereits länger als eine Sekunde rot zeigt, missachtet, Fußgänger:innen, Radfahrer:innen oder andere Verkehrsteilnehmende gefährdet, oder einen Unfall verursacht. In diesen Fällen drohen neben empfindlichen Geldbußen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot und ein Fahrverbot.

1. Einfacher Rotlichtverstoß

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn das Fahrzeug die Kreuzung bei anzeigendem Rotlicht überfährt. Die Rotlichtzeit muss dabei weniger als eine Sekunde betragen. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß drohen Gebühren und geringere Bußgelder, ein Punkt in Flensburg, in seltenen Einzelfällen ein Fahrverbot.

2. Qualifizierter Rotlichtverstoß

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn Autofahrer:innen eine mehr als eine Sekunde rot leuchtende Lichtzeichenanlage missachtet, Fußgänger:innen, Radfahrer:innen oder andere Verkehrsteilnehmende gefährdet oder einen Unfall verursacht. In diesen Fällen droht neben der Geldbuße und Punkten in Flensburg regelmäßig ein Fahrverbot.

Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß?

Der Unterschied zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß liegt in der Dauer des Rotlichts. Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn das weniger als eine Sekunde leuchtete. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn das Rotlicht mehr als eine Sekunde lang abstrahlte, Fußgänger, Radfahrer oder andere Verkehrsteilnehmende gefährdet oder ein Unfall verursacht wird. Hier droht neben einer Geldbuße und Punkten in Flensburg regelmäßig auch ein Fahrverbot. 

Wie lange ist der Führerschein weg bei roter Ampel?

Bei roten Ampeln ist Vorsicht geboten, denn nicht selten wird ein solcher Verstoß von zufällig vorbeifahrenden Polizeistreifen oder auch von einem fest installierten Ampelblitzer erfasst. Bei einem Rotlichtverstoß kann es je nach Situation und Schwere des Verstoßes zu unterschiedlichen Strafen und Sanktionen kommen. In der Regel wird aber bei einem Rotlichtverstoß ein Bußgeld bis zu 200 Euro fällig, zwei Punkte in Flensburg und eventuell auch ein Fahrverbot bis zu einem Monat.

Lege jetzt Einspruch ein!

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Wehre dich! Prüfe noch heute deine Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch – kostenfrei und unverbindlich.

Welche Strafen drohen, wenn man eine rote Ampel überfährt?

Rote Ampel überfahren: Bußgelder, Fahrverbote und Punkte

Tatbestand (Verstoß)Buß­geld (€)PunkteFahr­verbot in MonateLohnt ein Einspruch?
Einfacher Rotlicht­verstoß (Ampel zeigte höchstens eine Sekunde lang Rot an)90,00 €1 Punktekein FahrverbotHier prüfen
… mit Gefähr­dung200,00 €2 Punkte1 Monat FahrverbotHier prüfen
… mit Sachbe­­schädigung240,00 €2 Punkte1 Monat FahrverbotHier prüfen
Quali­fizierter Rotlicht­verstoß (Ampel zeigte länger als eine Sekunde Rot an)200,00 €2 Punkte1 Monat FahrverbotHier prüfen
… mit Gefähr­dung320,00 €2 Punkte1 Monat FahrverbotHier prüfen
… mit Sachbe­­schädigung360,00 €2 Punkte1 Monat FahrverbotHier prüfen

Bei einem Rotlichtverstoß überfahren Verkehrsteilnehmende die Lichtzeichenanlage. Ampeln sind im Straßenverkehr dazu da, den Verkehrsfluss zu regulieren und für Sicherheit zu sorgen. Verkehrsteilnehmende sollten daher auf jeden Fall sehr vorsichtig sein und nicht bei Rotlicht losfahren, denn Strafen drohen bei Übertretung der Verkehrsregeln. Je nach Schwere des Vergehens und Situation können die Strafen variieren – in der Regel wird ein Bußgeld zwischen 90 und 200 Euro fällig, bis zu zwei Punkten im Fahreignungsregister Flensburg, sowie ein Fahrverbot bis zu einem Monat verhängt.

Im Fall eines qualifizierten Rotlichtverstoßes können die Strafen sogar noch höher ausfallen – etwa bei Gefährdung von Fußgänger:innen, Radfahrer:innen oder anderen Verkehrsteilnehmenden. Die insgesamt anfallenden Kosten für den Verstoß belaufen sich teilweise auf 200 Euro oder mehr.

Rotlichtverstoß als Autofahrer:in – Das Strafmaß 

Bei einem Rotlichtverstoß als Autofahrer:in droht in der Regel ein Bußgeld zwischen 90 und 200 Euro, bis zu zwei Punkte im Fahreignungsregister Flensburg, sowie gegebenenfalls eine Verlängerung der Probezeit oder sogar ein Fahrverbot bis zu einem Monat.

Rotlichtverstoß als Fahrradfahrer:in – Das Strafmaß

Bei einem Rotlichtverstoß als Fahrradfahrer:in droht in der Regel ein Bußgeld von 60 Euro, gegebenenfalls eine Verlängerung der Probezeit. Im Fall eines qualifizierten Rotlichtverstoßes (zum Beispiel mit Gefährdung des Straßenverkehrs) können die Strafen noch höher sein. 

Rotlichtverstoß als Fußgänger:in – Das Strafmaß 

Bei einem Rotlichtverstoß als Fußgänger:in droht in der Regel ein Verwarnungsgeld von 5 Euro. 

VerstoßBuß­geld (€)Punk­te
Als Rad­fahrer rote Am­pel über­fah­ren
Einfacher Rotlicht­verstoß (Ampel zeigte höchstens eine Sekunde lang Rot an)60.-1
– mit Gefähr­dung100.-1
– mit Un­fall120.-1
Quali­fizierter Rotlicht­verstoß (Ampel zeigte länger als eine Sekunde Rot an)100.-1
– mit Gefähr­dung160.-1
– mit Un­fall180.-1
Als Fuß­gänger Rot­licht miss­achtet5.-
– mit Un­fall10.-

Bei einem Rotlichtverstoß drohen den Verkehrsteilnehmenden, je nach Schwere des Vergehens, verschiedene Strafen. Zu den häufigsten Sanktionen bei Rotlichtübertretungen gehören Bußgelder sowie Punkte in Flensburg – aber auch Fahrverbote können drohen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass ein qualifizierter Rotlichtverstoß immer mit strengeren Strafen belegt wird als ein einfacher Rotlichtverstoß.

Wenn die Ampel länger als 1 Sekunde rot ist, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. In diesem Fall kommen Bußgelder ab 200 Euro, mindestens jedoch zwei Punkte in Flensburg, sowie Auslagen und Bearbeitungsgebühren hinzu; bei sehr schwerwiegenden Fällen ist sogar ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten möglich.

Das Überfahren der roten Ampel stellt besonders für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen eine Gefahr dar: Hier ist es unbedingt ratsam, auf den Schutz vor Autos durch grüne Ampelphasen zu achten – Sachbeschädigung und Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern kann man so leichter vermeiden!

Lege jetzt Einspruch ein!

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Wehre dich! Prüfe noch heute deine Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch – kostenfrei und unverbindlich.

Rote Ampel überfahren in der Probezeit: Das droht in der Probezeit für Fahranfänger

Ist es schlimmer, wenn ich in der Probezeit eine rote Ampel überfahre? Bei einem Rotlichtverstoß in der Probezeit für Fahranfänger:innen droht die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines sog. Aufbauseminars. Wenn man während der Probezeit eine rote Ampel überfährt, muss man meist mit unangenehmen Folgen rechnen: Es drohen sowohl Bußgelder als auch Punkte in Flensburg. Außerdem muss der Fahranfänger mit einer Probezeitverlängerung um zwei Jahre und der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen. 

Zweijährige Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar

Als Fahranfänger:in kann das Überfahren einer roten Ampel während der Probezeit schwerwiegende Konsequenzen haben. In der Regel wird eine zweijährige Verlängerung der Probezeit, sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Diese Maßnahmen dienen dazu, das Bewusstsein für die Gefahren im Straßenverkehr zu schärfen und weitere Verstöße zu vermeiden.

MPU nach Rotlichtverstoß in der Probezeit

In besonders schweren Fällen, zum Beispiel wenn durch den Rotlichtverstoß andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährdet wurden oder es bereits zu anderen Verstößen gekommen ist, kann auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Die MPU hat zum Ziel, die Fahreignung der Betroffenen zu überprüfen und festzustellen, ob er/sie in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

Daher empfiehlt es sich, besonders in der Probezeit, vorsichtig und umsichtig mit den Vorschriften des Straßenverkehrs umzugehen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden! Um sicherer im Straßenverkehr unterwegs zu sein, hilft aber auch ein Blick in den Bußgeldkatalog auf bussgeldkatalog.org: Dort findet man alle relevanten Informationen rund um das Thema.

Welche Umstände können ein Fahrverbot und Bußgeld verhindern?

Ein Fahrverbot und/oder ein Bußgeld können bei Rotlichtverstößen oft verhindert werden, indem man die Umstände des jeweiligen Vorfalls berücksichtigt. So kann auch die Dauer der Rotphase für die Verkehrsteilnehmer:in entscheidend sein: Betrug die Rotlichtzeit weniger als eine Sekunde, ist dies in den meisten Fällen noch kein qualifizierter Rotlichtverstoß, das zu schwereren Sanktionen führt. Auch die zurückgelegte Strecke, die man gefahren ist, kann das Strafmaß in Einzelfällen beeinflussen: Ist man nur einen Meter weit mit dem Auto oder Fahrrad über die Haltelinie gefahren, muss man meistens noch nicht mit schwereren Sanktionen rechnen, sondern nur mit einem Bußgeld.

Außerdem kann es helfen, den Mitfahrer oder die Mitfahrerin als Zeugen hinzuzuziehen. Des Weiteren hilft es auch, auf den Einsatz modernerer technischer Mittel zurückzugreifen – so kann man beispielsweise anhand eines Bußgeldrechners leichter überschlagen, wie hoch eine eventuelle Geldstrafe unter Berücksichtigung aller Umstände sein wird.

Rot über die Ampel: Kann ich bei einem Rotlichtverstoß Einspruch einlegen?

Beim Überfahren der roten Ampel kann man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Das muss in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids erfolgen. Des Weiteren gibt es verschiedene Gründe, warum ein Einspruch sich lohnen kann, z.B. Verwechslung des Fahrers, Zweifel an der Richtigkeit der Messung, unübersichtliche Verkehrslage, Unklarheit im Bußgeldbescheid, Verjährung, kürzere Rotlichtzeit, besondere Härte bei Fahrverbot oder gewünschte Verzögerung des Antritts eines Fahrverbots

Die Plattform Freem (gofreem.de) kann Personen, die einen Rotlichtverstoß begangen haben, in vielerlei Hinsicht unterstützen. Zunächst können Anwält:innen dabei helfen, den Einspruch einzulegen und entsprechend zu begründen. Außerdem gibt es spezialisierte Sachverständige, die überprüfen können, ob es sich um einen qualifizierten Verstoß handelt. Schließlich hat freem sein eigenes Online-Portal mit einem Bußgeldrechner, der kostenfrei verwendet werden kann und Personen dabei hilft, ihre Strafen nach dem Bußgeldkatalog abzuschätzen. Somit ist Freem eine umfassende Anlaufstelle für Menschen, die wegen eines Rotlichtverstoßes Unterstützung benötigen.

Welche Fehlerquellen können einen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß rechtfertigen?

Ein Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß kann aufgrund verschiedener Fehlerquellen rechtfertigt werden. Folgende Gründe können einen Einspruch rechtfertigen:

1. Gelbphase zu kurz

Eine zu kurze Gelbphase ist ein möglicher Angriffspunkt bei einem vorgeworfenen Rotlichtverstoß. Die Gelbphase muss ausreichend lang gewesen sein, um einen begangenen Rotlichtverstoß vorwerfbar zu machen. Wurde die Dauer der Gelbphase unterschritten, kann der Bußgeldbescheid mit Erfolg angefochten werden. Da auch Fahrradfahrer:innen oder Fußgänger:innen betroffen sein können, lohnt sich ein Einspruch, um Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote zu vermeiden!

2. Blitzerfoto fehlerhaft

Ein fehlerhaftes Blitzerfoto ist ein Foto, das bei der Begehung eines mutmaßlichen Rotlichtverstoßes aufgenommen wurde. Es kann aber undeutlich sein, was es für die Behörden schwer macht, den Fahrer des Fahrzeugs ausfindig zu machen.

3. Fehler bei Messgeräten

Auch Fehler bei der Installation oder Bedienung der Messgeräte können einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erfolgreich machen.

4. Zeitmessung fehlerhaft

Eine fehlerhafte Zeitmessung durch einen Ampelblitzer kann zur falschen Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes führen. Dies kann vorkommen, wenn das Messgerät falsch aufgestellt oder kalibriert ist, aber auch wenn andere technische Probleme vorliegen.
Fehlerhafte Messungen können zu Verzögerungen beim Abbilden von Autos führen, die anscheinend bei rotem Licht über die Straße gefahren sind. Daher kann es schwierig sein, den qualifizierten Rotlichtverstoß zu beweisen.

5. Fehlende Schulung der Polizisten

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß kann teure Bußgelder oder sogar Fahrverbote und Einträge im Flensburger Punktekatalog nach sich ziehen. Daher lohnt es sich in vielen Fällen, die fehlerhafte Messung durch einen Ampelblitzer oder Ampelkamera anzufechten, um für Gerechtigkeit zu sorgen und Strafen zu minimieren.

Ein weiterer Angriffspunkt ist die fehlende Schulung der Messbeamten. Laut der Gebrauchsanweisung der meisten Messgeräte muss der Messbeamte in der Bedienung und Auswertung geschult sein. Kann die Bußgeldbehörde diese Schulung nicht nachweisen, können die Sanktionen aus dem Bußgeldbescheid abgewendet werden.

Lege jetzt Einspruch ein!

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Wehre dich! Prüfe noch heute deine Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch – kostenfrei und unverbindlich.

Wann ist ein Einspruch gegen einen Rotlicht – Bußgeldbescheid sinnvoll?

Ein Einspruch gegen einen Rotlicht-Bußgeldbescheid kann sinnvoll sein, wenn es Anzeichen für eine fehlerhafte Messung durch den Ampelblitzer gibt. Dazu gehören technische Probleme bei der Kalibrierung oder falscher Aufstellung der Kamera sowie Verzögerungen beim Abbilden des Autos.

Wenn man den qualifizierten Rotlichtverstoß nicht beweisen kann und bereit ist, die Bearbeitungs- und Auslagengebühren zu tragen, kann ein Einspruch sinnvoll sein, um Strafen zu minimieren.

1. Dauer der Gelbphase zu kurz

Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn die zu kurze Gelbphase dazu geführt hat, dass der Autofahrer oder die Autofahrerin nicht mehr anhalten konnte und so einen Rotlichtverstoß begangen hat. Er kann sich mit dem Einspruch wehren und so vielleicht den Strafrahmen minimieren.

2. Beweisbild zu grell, zu unscharf, zu dunkel

Beweisbild zu grell, zu unscharf, zu dunkel
Wenn das Beweisbild zu grell, unscharf oder zu dunkel ist, kann ein Einspruch sinnvoll sein, da der Rotlichtverstoß nicht zu beweisen ist.

3. Auch Polizist:innen können irren

Wenn Polizist:innen sich irren, kann ein Einspruch sinnvoll sein, um die vermeintliche Schuld zu widerlegen und eine entsprechend mildere Strafe zu erhalten.

4. Technische Mängel an Messgeräten

Wenn technische Mängel an Messgeräten vorliegen, kann ein Einspruch sinnvoll sein, um die gemessenen Werte und damit auch die Konsequenzen anzufechten und insoweit einer höheren Strafe zu entgehen.

Sonderfall Rettungswagen – Rote Ampel überfahren

Rettungswagen sind in Deutschland als Sonderfall zugelassen, rote Ampeln zu überfahren, um Leben zu retten oder Gefahren abzuwenden. Allerdings müssen die Fahrer:innen bestimmte Bedingungen erfüllen: Sie müssen sichergehen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Dafür ist es unerlässlich, dass im Vorfeld Blaulicht und Sirene eingeschaltet werden, um andere Verkehrsteilnehmer aus der Entfernung warnen zu können.

Selbstverständlich gilt für Rettungswagen auch der Grundsatz der Verkehrssicherheit: Auch sie müssen an Ampeln halten oder gegebenenfalls mit geringerer Geschwindigkeit in Kreuzungen einfahren. Wenn Fahrer:innen diese Regeln nicht befolgen und trotz roter Ampel fahren, können auch ihnen hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und/oder Fahrverbote verhängt werden. Es lohnt sich daher häufig Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß einzulegen.

Über die rote Ampel gefahren? Wie ein Anwalt helfen kann

Anwält:innen für Verkehrsrecht:
Sie sind über eine rote Ampel gefahren und haben jetzt eine Strafe erhalten? Ein Anwalt oder eine Anwältin für Verkehrsrecht kann Ihnen in solch einer Situation helfen. Zunächst wird der Anwalt oder die Anwältin Ihre Situation genau analysieren. Er wird sich Ihre Strafe und den Vorfall im Detail anschauen und Sie über Ihre Optionen informieren. Wenn Sie beispielsweise die Strafe anfechten möchten, kann der Anwalt Sie durch den Einspruchsprozess führen und versuchen, Ihre Strafe zu reduzieren oder sogar aufzuheben. In manchen Fällen kann ein Anwalt ein etwaiges Fahrverbot durch eine höhere Geldbuße kompensieren lassen.

Ein Anwalt oder eine Anwältin für Verkehrsrecht kann auch bei anderen Verkehrsdelikten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen und Unfällen behilflich sein. Es ist ratsam, einen Anwalt oder eine Anwältin für Verkehrsrecht zu kontaktieren, wenn Sie in eine Verkehrssituation verwickelt sind. Die Verkehrsrechtsanwält:innen von freem (gofreem.de) helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu schützen und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.

Wie kann ich gegen ein Fahrverbot und Bußgeld vorgehen?

Wann sich ein Einspruch gegen ein Fahrverbot und Bußgeld lohnt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. In vielen Fällen besteht die Chance, ein Fahrverbot, Geldbußen oder die Eintragung von Punkten zu vermeiden. Die Anwälte von freem unterstützen Sie gerne beim Einlegen eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid.

Wie kann Freem Ihnen weiterhelfen?

Freem ist eine Anwaltskanzlei, die sich auf das Verkehrsrecht bzw. Straßenverkehrsrecht spezialisiert hat. Die Website gofreem.de bietet eine Vielzahl an Dienstleistungen für alle Verkehrsteilnehmer an. Eines der hervorragenden Angebote des Unternehmens ist die kostenfreie Online-Punkteabfrage, die es den Nutzern ermöglicht, ihren Punktestand innerhalb von nur zwei Minuten zu überprüfen. Die Punkteabfrage ist ein äußerst nützliches Instrument für alle Autofahrer:innen, da sie schnell ihren Punktestand abfragen können und somit jederzeit wissen, wo sie stehen.

Zusätzlich bietet Freem auch den Bußgeldrechner an, den man nutzen kann, um Berechnungen für Punkte, Bußgeld oder Fahrverbot durchzuführen. Mit diesem Rechner kann man seine Strafen und Auswirkungen auf den Führerschein auch im Vorfeld berechnen und somit selbst entscheiden, ob und wie man handeln möchte. Der einfache und schnelle Prozess gibt den Nutzern die Möglichkeit, ihre Punkte zu kontrollieren und gegebenenfalls zeitnah gegen ihren Führerscheinverlust vorzugehen.

Bußgeldcheck – Was ist passiert? Rote Ampel überfahren, Autounfall, zu schnell gefahren, zu nah aufgefahren, Handy am Steuer, Alkohol am Steuer.

Lege jetzt Einspruch ein!

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Wehre dich! Prüfe noch heute deine Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch – kostenfrei und unverbindlich.

Eines unserer Hauptangebote ist der Bußgeldcheck, der bei Verletzung der Verkehrsregeln und Ausstellung von Verkehrsbußgeldern hilft. Wenn Sie z.B. eine rote Ampel überfahren, zu schnell fahren, zu nah auffahren, das Handy am Steuer verwenden oder sogar unter Alkoholeinfluss fahren, ist der Bußgeldcheck von Freem eine wertvolle Unterstützung. Darüber hinaus können Ihnen die Freem-Anwält:innen bei Autounfällen helfen, indem sie Ihnen eine professionelle Beratung und Rechtsbeistand bieten, um Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu helfen.

Die Freem-Anwält:innen sind in der Lage, Ihnen bei der Prüfung und Abwehr von Bußgeldbescheiden zu helfen. In den meisten Fällen kann man sich gegen den Bußgeldbescheid stellen und somit dafür sorgen, dass die Strafe reduziert oder sogar ganz abgewendet wird. Mit der kostenlosen Soforteinschätzung können Sie direkt auf der Website erfahren, ob eine Prüfung des Bußgeldbescheids sinnvoll ist und welche Kosten dabei auf Sie zukommen können. Die Anwält:innen von Freem stehen Ihnen zur Seite, um den gesamten Prüfungsprozess zu begleiten und Ihnen dabei zu helfen, einen erfolgreichen Ausgang des Verfahrens zu erzielen.

Durch die qualifizierte und erfahrene Unterstützung der Freem-Anwält:innen können Sie rechtzeitig gegen Strafen vorgehen und ihre Rechte wahrnehmen.

Über die rote Ampel gefahren? Sie haben Fragen wegen eines Rotlichtverstoßes? Wir sind immer für Sie da!

Nach oben scrollen