Bußgeldbescheid – das Ergebnis eines Abzock-Wettbewerbs?

In Berlin beklagen Polizisten laut tagesspiegel.de interne Bußgeld-Vorgaben. Die Tageszeitung warnte vor der „Abzockquote“ im Osten Berlins. Rechtsanwalt Christian Marnitz, Verkehrsrechtsexperte von freem, dem Verbraucherportal für Verkehrsrecht, glaubt nicht an einen Einzelfall. Zudem ist die Fehlerquote bei Bußgeldvorgängen hoch. Er empfiehlt daher allen Verkehrsteilnehmern, Bußgeldbescheide nicht ungeprüft zu akzeptieren.

Kostenlose Prüfung eines Bescheides bei freem

Wer, wie der tagesspiegel.de am 21.06.2021 berichtete, eine Quote für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr vorgibt, der heizt unter den Beamten einen Wettbewerb um die meisten Anzeigen an.  Die Frage, „ob unter dem Druck der Abschlussquote nicht die Fehlerquote noch weiter steigen wird“, muss laut Rechtsanwalt Marnitz gestellt werden. Und zwar nicht nur in Berlin. Ob sich der Einspruch bei einem Bußgeldbescheid für den Betroffenen lohnt, kann über das Verbraucherportal freem kostenlos geprüft werden. Zudem übernehmen die Verkehrsrechtsexperten die Kommunikation mit Behörden und vertreten die Kunden bei Bedarf vor Gericht. In vielen Fällen – so die Erfahrung von Marnitz – lohnt es sich, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen.

Kontrolle ist besser

Wir können ca. 80 Prozent unserer Kunden helfen“, erklärt der Anwalt. Zwar heißt das nicht, dass immer das gesamte Verfahren eingestellt und somit alle Sanktionen abgewendet werden können, aber auch eine Reduzierung der drohenden Geldbuße oder ein Absehen vom Fahrverbot lohnt sich. Denn weil die uneingeschränkte Mobilität für so viele Menschen einen so großen Stellenwert im alltäglichen Leben einnimmt, sollte insbesondere „ein Fahrverbot nicht einfach hingenommen werden“, so Marnitz. Vor allem von jenen nicht, die ihren Führerschein unbedingt brauchen. Tätig werden sollten aber unbedingt auch die Fahranfänger, rät der Verkehrsrechtsexperte von freem. Denn für sie kann bereits ein Bußgeldbescheid zu einer Verlängerung der Probezeit oder zur Auferlegung der Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar führen. 

So gehen Sie am besten vor 

Wem ein Bescheid in den Postkasten geflattert ist, der sollte Ruhe bewahren und kostenlos prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt. Ist das der Fall, sollten sie ihren Fall einem ausgewiesenen Verkehrsrechtsexperten überlassen. Wer dagegen mit der Bußgeldstelle spricht, riskiert, dass die eigens gemachten Angaben gegen ihn verwendet werden und so die Chance einer Abwendung oder Verringerung der Strafe sinkt.

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