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Alkohol am Steuer: Welche Strafe droht bei Alkoholfahrten und wie kann ich eine Strafe abwenden?

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Verkehrsrechtsexperte

Geprüft von Steffen Klug

Verkehrsrechtsexperte

Das Wichtigste zum Thema „Alkoholverstoß“

  • Es gilt eine 0,5 Promille-Grenze für Autofahrer in Deutschland.
  • Bei einem Verstoß drohen hohe Strafen, wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar der Führerscheinentzug.
  • Bereits ab einem Blutalkoholgehalt von 0,3 können körperliche und geistige Fahrleistungen beeinträchtigt werden.
  • Es gibt verschiedene Tests, um den Promillewert zu bestimmen, z.B.  Atemalkoholtests oder Blutproben.
  • Die Polizei darf bei einer Kontrolle einen freiwilligen Atemalkoholtest durchführen und im Zweifelsfall eine Blutprobe anordnen.
  • Es gibt keine Möglichkeit, den Alkoholabbau im Körper zu beschleunigen.
  • Fahrten unter 21 Jahren sind alkoholisiert grundsätzlich verboten.
  • Es ist ratsam, bei Unsicherheit über den eigenen Alkoholkonsum und dem eigenen Promillewert, auf das Autofahren zu verzichten.
  • Bei einem Autounfall unter Alkoholeinfluss muss man mit einem deutlich höheren Strafmaß rechnen.
  • Es ist ratsam, sich in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten frühzeitig an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden, um effektive Rechtsberatung und Unterstützung zu erhalten.
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Alkoholverstoß / Drogenverstoß – Promillegrenzen, Vorschriften und Strafen:

Im Straßenverkehr kann es regelmäßig zu brenzligen Situationen kommen. Dann ist von Fahrer:innen eine schnelle Reaktionsfähigkeit gefragt. Die natürliche Reaktionszeit wird aber dann getrübt, wenn man Alkohol oder Drogen zu sich nimmt. Daraus resultiert natürlich ein gigantisches Unfallrisiko, das nicht nur die Gesundheit der fahrenden Person (Fahrers) selbst, sondern auch der Mitinsassen und anderer Verkehrsteilnehmer:innen gefährdet. Leider schlägt sich das auch Jahr für Jahr in den Unfallstatistiken nieder. Diese sprechen eine deutliche Sprache.

So nahmen im Jahr 2022 die Unfälle unter Alkoholeinfluss erneut zu, nachdem sie in den Jahren zuvor abgenommen hatten. Angesichts der Risiken verwundert es auch nicht, dass die Gesetzgebung harte Strafen für Alkohol und Drogen am Steuer vorsieht. Was Sie beim Thema Alkoholverstoß und Drogenverstoß beachten sollten, wollen wir Ihnen im Folgenden einmal aufzeigen.

Muss ich nach einem Glas Bier schon das Auto stehen lassen?

Wer sich am Abend mit Freund:innen zu einem Bier in der Stammkneipe trifft, mag sich die Frage stellen, ob man danach noch mit dem Auto nach Hause fahren darf.  Fest steht, dass in Deutschland ein Promillewert von maximal 0,5 Promille erlaubt ist. Wer ein Fahrzeug führt und mehr Alkohol im Blut hat, begeht einen Alkoholverstoß. Im Durchschnitt hat man nach einem halben Liter Bier jedoch „nur“ in etwa 0,3 Promille im Blut. Das sollte nun aber kein pauschaler Freifahrtschein für alle leidenschaftlichen Biertrinker:innen sein. Schließlich sorgt auch dieser gering klingende Promillewert bei einigen Autofahrern zu deutlich längeren Reaktionszeiten. Damit erhöhen sich auch die Unfallrisiken deutlich. 

Kommt es zum Unfall, kann Ihnen unter Umständen bereits bei 0,3 Promille bzw. einem Bier eine Teilschuld gegeben werden, wodurch Sie bereits hier mit dem Gesetz in Konflikt kommen können. Daraus kann Ihnen aber auch ein Strick geknüpft werden, wenn es um die entsprechenden Schäden geht. So kann sich Ihre Versicherung hier durchaus quer stellen. Wer nämlich unter Alkoholeinfluss einen Unfall baut, verletzt die Obliegenheitspflichten. Das ist für viele Versicherungen ein rotes Tuch. So kann es dazu kommen, dass diese Schadenersatz von Ihnen fordern, da Sie durch den Alkoholkonsum das Unfallrisiko selbstständig erhöht haben. Es bleibt festzuhalten, dass Sie im besten Fall stets komplett nüchtern ein Fahrzeug führen sollten. 

Alkohol am Steuer: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Alkohol am Steuer muss nicht zwangsläufig nur eine Ordnungswidrigkeit sein. In vielen Fällen wird der Alkoholkonsum vor der Autofahrt sogar strafrechtlich relevant. 

Wann ist Alkohol am Steuer eine Ordnungswidrigkeit? 

Hier kommt es vornehmlich auf den Promillewert an. Wer ein Fahrzeug führt und dabei einen Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille vorweist, begeht „nur“ eine Ordnungswidrigkeit. Dies ist auch dann der Fall, wenn es nicht zu einem Unfall gekommen ist. Eine Ordnungswidrigkeit ist aber auch bereits bei 0,3 Promille möglich. Hier muss es aber tatsächlich zu einem Unfall gekommen sein. Selbst, wenn Sie diesen nicht verursacht haben, kann es sein, dass Ihnen dann eine Teilschuld gegeben wird. Das geht mit einer Geldbuße einher. 

Wann ist Alkohol am Steuer eine Straftat?

Deutlich strenger ist der Gesetzgeber dann, wenn der Promillewert die 1,1 erreicht. Dann ist nämlich nicht mehr die Rede von einer Ordnungswidrigkeit. Hierbei handelt es sich stattdessen um eine Straftat. Diese kann nicht nur eine Geldstrafe mit sich bringen. Auch der Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich. In besonders schweren Fällen kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe kommen. Sollten Sie in diesem Zustand auch noch einen Unfall bauen, könnten die Strafen noch härter ausfallen. 

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Wie viel Alkohol ist am Steuer erlaubt?

Anders als in vielen anderen Ländern gilt in Deutschland kein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Dies ist beispielsweise in Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Rumänien der Fall. So darf man hierzulande maximal 0,5 Promille Blutalkohol am Steuer haben. Eine Geldbuße oder anderweitige Sanktionen fallen in diesem Fall nur dann an, wenn Sie Ihr Fahrzeug auffällig fahren oder sogar einen Unfall bauen. Anders sieht es bei Autofahrern aus, die sich noch in der Probezeit befinden. Hier gilt ein absolutes Alkoholverbot. Wer dennoch erwischt wird, muss ein Bußgeld von 500 Euro zahlen und einen Monat Fahrverbot hinnehmen. Darüber hinaus verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Wie lange ist der Führerschein weg bei Alkohol am Steuer?

Der Fahrerlaubnis-Entzug ist eine probate Sanktion, die der Staat Autofahrern aufbrummt, die mit 1,1 Promille oder gar einem höheren Blutalkoholwert am Steuer erwischt wurden. Dabei sprechen wir nicht von einem Entzug von gerade mal einem Monat. Hier müssen Sie vielmehr mit einem Fahrerlaubnisentzug von einer Dauer zwischen sechs Monaten und fünf Jahren rechnen. In schweren Ausnahmefällen kann es sogar dazu kommen, dass ein Gericht Sie als untauglich einschätzt, ein Auto zu führen. Dann kann auch ein lebenslanges Fahrverbot ausgesprochen werden. 

Wann kommt der Bußgeldbescheid bei Alkohol am Steuer?

Wie lange es dauert, bis Sie der Bußgeldbescheid in Folge einer Alkoholfahrt erreicht, ist vor allem von der zuständigen Behörde abhängig. In der Regel liegt die Bearbeitungszeit inklusive Zustellung jedoch zwischen vier und sechs Wochen ab Verstoß. Sollte im Zuge des Bescheids entschieden worden sein, dass gegen Sie ein Fahrverbot verhängt wird, gilt das jedoch nicht unmittelbar mit Erhalt des Bescheids, sondern erst ab Rechtskraft. Diese tritt 2 Wochen nach Zustellung des Bescheides ein, sofern nicht fristgerecht Einspruch eingelegt wird. So soll Ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich gegen die Vorwürfe zu wehren.  

Gilt für mich als Fahranfänger wirklich die 0,0 Promillegrenze?

„Don’t drink and drive“, so lautet der bekannteste Slogan, der vor einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss warnt. „Null Promille, null Probleme“, so heißt es bei den Schweizern. Leider halten sich an diese Vorgaben nur die wenigsten. Das mag vor allem daran liegen, dass es in Deutschland kein absolutes Alkoholverbot für Fahrzeugführer:innen gibt. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Sie Fahranfänger:in sind und sich noch in der Probezeit befinden oder aber unter 21 Jahre alt sind. Null Promille Grenze – „Null Promille, null Probleme“. Sollten Fahranfänger:innen gegen diesen Slogan verstoßen, drohen schwere Konsequenzen. So ist ein Verstoß gegen das absolute Alkoholverbot automatisch mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie der Teilnahme an einem Aufbauseminar verbunden. Weiterhin muss die betreffende Person ein Fahrverbot von einem Monat hinnehmen. Darüber hinaus gibt es einen Punkt in Flensburg. 

Wann muss ich zu einer MPU und was kostet eine MPU?

Bei besonders schweren Verstößen kann die Behörde eine sogenannte Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Eine Pflicht zur MPU entsteht beispielsweise ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille, ab 8 Punkte in Flensburg, sowie bei Fahrten unter Drogeneinfluss. Auch ein mehrmaliger Verstoß gegen Alkohol am Steuer führt zur MPU. Doch wie läuft überhaupt eine MPU ab? Im Rahmen der MPU können sowohl Gruppenkurse als auch Einzelkurse stattfinden. Die Vorbereitung im Gruppenkurs beim TÜV kostet beispielsweise zwischen 600 und 800 Euro.

Wer sich hingegen für eine individuelle Vorbereitung entscheidet, muss mit deutlich höheren Kosten rechnen. Hier zahlen Sie für jede Sitzung knapp 100 Euro. Dabei lässt sich nicht pauschal sagen, wie hoch die Gesamtkosten ausfallen. Dies hängt in allererster Linie davon ab, wie viele Stunden Ihnen die zuständigen Psycholog:innen empfiehlt. Im Anschluss an den Gruppen- oder Einzelkurs findet dann ein Abschlusstest statt. Dieser setzt sich aus drei Teilen zusammen. Am Anfang steht der medizinische Check. Hier wird überprüft, welche körperlichen Defizite gegen eine Fahreignung sprechen. Im Anschluss daran folgt ein Leistungstest, den Sie an einem Computer durchführen.

Zu guter Letzt folgt eine Unterhaltung mit Psycholog:innen. Diese ist darauf ausgerichtet, einen Fragenkatalog zu beantworten. Durch die schriftliche Dokumentation von einem Gutachter kann man im Nachhinein die Antworten auswerten. Dabei nimmt sich der Psychologe für seine Unterhaltung insgesamt 60 Minuten Zeit, um mit der betreffenden Person den Fragenkatalog durchzugehen. 

Welche Strafen drohen bei Alkohol am Steuer? Ist der Führerschein weg?

Alkohol am Steuer ist immer eine schlechte Idee. Schließlich gefährden Sie damit nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Abseits davon müssen Alkoholsünder mit empfindlichen Strafen rechnen. Doch wie hoch ist die Strafe bei Alkohol am Steuer? Wir haben es für Sie aufgelistet.

Bußgeldtabelle: Strafe und Bußgeld für Alkohol am Steuer

Alkohol­verstoß / VerkehrsdeliktStrafe/ BußgeldPunkte in FlensburgFahrverbot, MPU, Entzug FahrerlaubnisVergehen: Ordnungswidrigkeit oder Straftat
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze
… beim 1. Mal500 €21 MonatOrdnungswidrigkeit
… beim 2. Mal1000 €23 MonateOrdnungswidrigkeit
… beim 3. Mal1500 €23 MonateOrdnungswidrigkeit
Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille)Freiheits- oder Geldstrafe3Fahrverbote bis Entzug der Fahrerlaubnis
Je nach Art und Schwere
Alkohol­gehalt im Blut ab 1,1 PromilleFreiheits- oder Geldstrafe3Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate bis 5 Jahre oder lebenslang
Regelmäßig MPU
Straftat
Ab 1,6 PromilleFreiheits- oder Geldstrafe3Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate bis 5 Jahre oder lebenslang
MPU
Straftat

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Bußgeldtabelle: Strafe und Bußgeld für Drogen am Steuer 

Auch Drogen haben am Steuer nichts verloren. Dementsprechend sieht die Gesetzgebung Strafen für Personen vor, die unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug führen. Was diesen blüht, können Sie folgender Tabelle entnehmen. 

Drogen­verstoß / VerkehrsdeliktStrafe/ BußgeldPunkte in FlensburgFahrverbot, Entzug Fahrerlaubnis
… beim 1. Mal500 €21 Monat
… beim 2. Mal1000 €23 Monate
… beim 3. Mal1500 €23 Monate
Gefähr­dung des Ver­kehrs unter Drogen­ein­flussFreiheits- oder Geldstrafe3Fahrverbote bis Entzug der Fahrerlaubnis

Bei einem Drogenverstoß droht nachträglich immer der Entzug der Fahrerlaubnis und eine MPU. Anders sieht es bei Fahrten unter Alkoholeinfluss aus. Hier ist eine MPU nur dann verpflichtend, wenn bereits beim ersten Verstoß mindestens 1,6 Promille Blutalkoholwert vorlagen. Bei 1,1 Promille wird regelmäßig eine MPU angeordnet. Bei einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille muss man bei Verstößen ein Bußgeld von 500 Euro zahlen, 2 Punkte in Flensburg in Kauf nehmen und ein Monat Fahrverbot über sich ergehen lassen. Ein wiederholter Verstoß lässt das Bußgeld auf 1000 Euro und das Fahrverbot auf drei Monate ansteigen. Ein dritter Verstoß bedeutet 1.500 Euro Bußgeld und drei Monate Fahrverbot. 

Trunkenheit am Steuer: Strafe ab 0,5 Promille

Die deutsche Gesetzgebung erlaubt eine Fahrt unter Alkoholeinfluss bis zu einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille. Kommt es zu einem Unfall, kann sogar bereits ab einem Wert von 0,3 Promille zumindest eine Teilschuld festgestellt werden. Ab 1,1 Promille wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Hier droht eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe. Obendrein müssen Sie drei Punkte in Flensburg hinnehmen. Außerdem droht der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate. 

Je nach Schwere des Verstoßes kann der Entzug sogar bis zu 5 Jahre andauern. In krassen Ausnahmefällen ist auch ein lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis denkbar. Obendrein wird hier regelmäßig eine MPU angeordnet. Bei Werten ab 1,6 Promille sind die Regelungen identisch. Allerdings wird eine MPU hier immer angeordnet. Und welche Strafe droht bei 1,8 Promille? Auch hier winken drei Punkte in Flensburg sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe. 

Muss ich nach einer Alkoholfahrt immer mit einem Fahrverbot rechnen?

Die sogenannte Trunkenheitsfahrt wird nicht ohne Grund unter Strafe gestellt. Schließlich gefährdeten Fahrer:innen unter Alkoholeinfluss nicht nur sich selbst, sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer:innen. Hierzu gehört regelmäßig nicht nur eine Geldbuße, sondern auch ein Fahrverbot. 

Wie lange dauert das Fahrverbot bei Alkohol am Steuer? 

Hier kommt es darauf an, wie hoch der Blutalkoholwert während der Fahrt war. Bei 0,5 Promille droht Ihnen bereits ein Monat Fahrverbot. Wiederholungstäter müssen bereits drei Monate auf ihre Fahrerlaubnis verzichten. Bei Werten ab 1,1 Promille wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen. In krassen Einzelfällen ist ein lebenslanger Entzug denkbar. 

Kann mir auch der Führerschein entzogen werden, wenn ich das erste Mal alkoholisiert Auto gefahren bin?

Einmal ist keinmal? Nicht bei einer Trunkenheitsfahrt. Schließlich kann bereits die erste Fahrt unter Alkoholeinfluss zum Führerscheinentzug führen. Auch hier kommt es jedoch wieder auf die Höhe des Alkoholpegels im Blut an. Sollten Sie mit mindestens 1,1 Promille unterwegs sein, ist der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis vorprogrammiert. 

Bekomme ich nach dem Entzug der Fahrerlaubnis die Fahrerlaubnis wieder?

Ist die Fahrerlaubnis erst einmal weg, vermissen passionierte Autofahrer:innen diese sehnlichst. Insbesondere dann, wenn man beruflich auf eine Fahrerlaubnis angewiesen ist, kann dies ein großes Problem darstellen. Doch am Ende der Sperrfrist erhalten Sie die Fahrerlaubnis nicht automatisch zurück. Stattdessen stehen Sie in der Pflicht, diese neu zu beantragen. Um keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen, sollten Sie möglichst schnell eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Das ist ab 3 Monaten vor Ablauf der Sperrfrist möglich. 

Entzug der Fahrerlaubnis wegen Drogen?

Drogen und Fahrerlaubnis:

Wer Drogen konsumiert und sich ans Steuer eines Fahrzeugs setzt, muss nicht nur ein saftiges Bußgeld von 500 Euro, bereits beim ersten Verstoß, in Kauf nehmen. Obendrein winken 2 Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat. 

Alkohol am Steuer in der Probezeit – Dieses Recht gilt

Nach erfolgreicher Führerscheinprüfung beginnt die sogenannte Probezeit. In dieser zwei Jahre andauernden Phase müssen die frisch gebackenen Führerscheinbesitzer:innen unter Beweis stellen, dass sie für das Führen eines Autos geeignet sind. Hier gilt ein absolutes Alkoholverbot. Wer dagegen verstößt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Mindestens 1 Punkt in Flensburg
  • Mindestens 250 Euro Bußgeld
  • Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
  • Verpflichtung zur Nachschulung

Fahranfänger:innen und die Probezeit: Bei Wiederholungstäter:innen und einer gleichzeitigen Verkehrsgefährdung

Noch schlimmer ist es, wenn Sie sich während der Probezeit als Wiederholungstäter:in hervortun oder durch Ihren Alkoholkonsum den Verkehr gefährdet haben. Dann drohen folgende Konsequenzen:

  • 3 Punkt in Flensburg
  • Variables Bußgeld
  • Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug
  • Geld- und Freiheitsstrafen möglich

Die 0-Promille-Regel

Wer der Probezeit entwachsen und noch unter 21 Jahre alt ist, muss ebenfalls die 0-Promille-Regel beachten. So gilt die 0-Promille-Regel für alle Fahrer:innen unter 21 Jahren.

Darf man alkoholisiert aufs Fahrrad umsteigen?

Auch auf dem Fahrrad kommt es darauf an, wie hoch der Blutalkoholwert ist. Sollte dieser 1,6 Promille oder gar mehr betragen, liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Die Folge ist eine Strafe wegen Trunkenheit im Verkehr.

Was gilt für Alkohol beim Fahrradfahren?

Sollten Fahrradfahrer:innen betrunken fahren, ist das Risiko für Dritte deutlich geringer als es bei Autofahrer:innen der Fall ist. Deshalb ist der Gesetzgeber in diesem Fall auch deutlich großzügiger. So gilt für Fahrradfahrer eine pauschale Alkoholgrenze von 1,6 Promille. Wer diese überschreitet, muss mit einer Bestrafung wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen. 

Welche Strafen drohen bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss? Ist der Führerschein weg?

Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist bereits ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille strafbar. Eine Strafe müssen Sie in diesem Fall auch befürchten, wenn es zu gar keinem Unfall gekommen ist. Deutlich strenger ist der Gesetzgeber natürlich dann, wenn es während einer Trunkenheitsfahrt auch noch zu einem Unfall kommt. In diesem Fall können folgende Sanktionen drohen:

  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren
  • Geldstrafe
  • Je nach Alkoholkonzentration im Blut Punkte in Flensburg

Was ist bei der Verteidigung gegen den Vorwurf wichtig?

Sollte man Ihnen vorwerfen, betrunken gefahren zu sein, ist es wichtig, dass Sie zunächst einmal ruhig bleiben. Im besten Fall sagen Sie gar nichts und wenden sich sogleich an einen Expert:innen für Verkehrsrecht

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Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Wehre dich! Prüfe noch heute deine Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch – kostenfrei und unverbindlich.

Wie kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund von Alkohol am Steuer einlegen?

Den Einspruch können Sie schriftlich ohne jede Begründung an die zuständige Behörde schicken. Hierbei ist es wichtig, dass Sie die Frist von zwei Wochen einhalten. Geht Ihr Schreiben nämlich nicht innerhalb von 14 Tagen in der Behörde ein, ist der Einspruch verfristet und der Bescheid rechtskräftig.

Wie kann freem Ihnen weiterhelfen?

Sie benötigen Unterstützung, da Ihnen Alkohol am Steuer vorgeworfen wird? Dann sind wir die richtigen Ansprechpartner:innen. Das gilt für alle Bereiche des Verkehrsrechts. Egal, ob Sie zu schnell gefahren sind, eine rote Ampel überfahren haben, zu nah aufgefahren sind, ein Handy am Steuer genutzt haben oder einen Autounfall verursacht haben. Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und können Ihren Bußgeldbescheid prüfen und ggf. abwehren.  Dabei erhalten Sie von uns eine kostenfreie Sofort-Einschätzung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen umfangreiche Services:

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