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Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren: So reagieren Sie richtig

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Anhörungsbogen-im-Bußgeldverfahren
Verkehrsrechtsexperte

Geprüft von Steffen Klug

Verkehrsrechtsexperte

Das Wichtigste zum Thema „Anhörungsbogen“

  • Ein Anhörungsbogen ist ein Schreiben der zuständigen Behörde, das sich auf einen möglichen Verkehrsverstoß bezieht.
  • Ein Anhörungsbogen wird oft nach Verkehrsverstößen zugeschickt und dient der Anhörung des Betroffenen.
  • Der Anhörungsbogen enthält Fragen zur Person des Fahrers und zum Vorwurf selbst.
  • Es ist wichtig, den Anhörungsbogen sorgfältig zu lesen und die darin genannten Fristen zu beachten.
  • Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, um bei der Beantwortung der Fragen im Anhörungsbogen zu helfen.
  • Falls der Vorfall bestritten werden soll, sollte man darauf achten, keine Angaben zu machen, die eine spätere Verteidigung erschweren könnten.
  • Es gibt auch Fälle, in denen der Anhörungsbogen falsche Informationen enthält oder fehlerhaft ist – hier kann ein Anwalt helfen, den Vorfall zu klären.
  • Je nach Sachlage kann es ratsam sein, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen und sich hierfür an einen Anwalt zu wenden.
  • Im Falle einer Verkehrsstraftat (zum Beispiel Unfallflucht) ist es dringend empfohlen, unverzüglich einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren.


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Alles zum Anhörungsbogen – Ausfüllen und zurücksenden oder nicht?

Wenn Sie einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren erhalten, kann das zunächst eine unangenehme Erfahrung sein. Sie werden aufgefordert, sich zu einem Vorfall oder Verstoß zu äußern und möglicherweise Angaben zu machen, die gegen Sie verwendet werden können. Es ist jedoch wichtig, diesen Anhörungsbogen nicht zu ignorieren und stattdessen angemessen zu reagieren.

Im Folgenden erfahren Sie, was ein Anhörungsbogen ist, welche Bedeutung er im Bußgeldverfahren hat und wie Sie richtig darauf reagieren, um mögliche negative Konsequenzen zu vermeiden. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten und geben Ihnen praktische Tipps, die Ihnen bei der Beantwortung des Anhörungsbogens helfen werden. Lesen Sie weiter, um sich optimal auf Ihren Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren vorzubereiten.

Was ist ein Anhörungsbogen und wozu dient er?

Der Anhörungsbogen gibt Ihnen als Betroffene:r im Bußgeldverfahren die Möglichkeit, sich zu äußern und Ihre eigene Sichtweise auf die Ordnungswidrigkeit darzulegen. Dieses Recht auf „rechtliches Gehör“ ist in Artikel 103 des Grundgesetzes verankert.

Grundsätzlich ist das Ausfüllen des Anhörungsbogens freiwillig und kein Zwang. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen bestimmte Informationen zwingend angegeben werden müssen. Diese Informationen werden in zwei Kategorien unterteilt: Informationen zur Person und Informationen zur Sache.

Die „Angaben zur Person“ betreffen alle Informationen, die direkt auf die eigene Person bezogen sind, wie zum Beispiel Name oder Adresse. Beim  Ausfüllen des Anhörungsbogens ist es wichtig, dass diese Angaben korrekt sind. Falls hier ein Fehler gefunden wird, ist man verpflichtet, die richtigen Angaben umgehend den Behörden mitzuteilen.

Falls man dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht man eine falsche Namensangabe nach § 111 Absatz 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Wenn man falsche Angaben macht oder die richtige Angabe verweigert, kann einem ein Bußgeldbescheid mit einer Strafe von bis zu 1000 Euro drohen. Anders sieht es bei den Angaben zur Sache, also zum Tathergang, aus. Hier sollte man beachten, dass man nicht dazu verpflichtet ist, sich selbst zu belasten. Man hat das Recht zu schweigen und ist nicht verpflichtet, Angaben zu machen, die gegen einen verwendet werden könnten.

Warum gibt es den Anhörungsbogen?

Wenn jemand eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, muss ihm die Möglichkeit gegeben werden, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Im Bußgeldverfahren geschieht dies in der Regel durch den Versand eines Anhörungsbogens an die oder den mutmaßliche:n Betroffene:n. Der Anhörungsbogen gibt dem Empfänger oder der Empfängerin die Möglichkeit, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Das Recht auf rechtliches Gehör ist in Artikel 103 des Grundgesetzes (GG) verankert und gewährleistet, dass jeder Bürger in einem Verfahren angehört wird, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Der Anhörungsbogen enthält in der Regel zwei Arten von Fragen: Fragen zur Person des mutmaßlichen Täters und Fragen zum Tathergang. Bei Fragen zur Person handelt es sich um Informationen wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Führerscheinnummer. Diese Angaben müssen korrekt sein, da sie zur eindeutigen Identifizierung des mutmaßlichen Täters dienen. Wenn der oder die Empfänger:in des Anhörungsbogens Fehler in den angegebenen Daten findet, muss er die Behörde unverzüglich darüber informieren, da er ansonsten gegen § 111 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) verstößt.

Fragen zum Tathergang werden meist auch im Anhörungsbogen gestellt. Hier sollte jedoch beachtet werden, dass der oder die Empfänger:in nicht dazu verpflichtet ist, sich selbst zu belasten. Wenn Empfänger:innen Angaben zu den Umständen machen, sollten diese daher gut überlegt sein, da sie als Beweismittel gegen ihn oder sie verwendet werden können.

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Wann kommt der Anhörungsbogen?

Der Anhörungsbogen wird in der Regel an den oder die Fahrzeughalter:in oder Betroffenen verschickt. In manchen Fällen erhalten Beschuldigte auch ein Formular von der Polizei oder der Bußgeldstelle, auf dem die notwendigen Angaben zu ihrer Person und dem Vorfall schriftlich vorgenommen werden können. Beim Anhörungsbogen handelt es sich regelmäßig um einen auszufüllenden Vordruck. 

Was beinhaltet ein Anhörungsbogen?

In der Regel enthält ein Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren mehrere wichtige Punkte, die für die oder den Beschuldigte:n von Bedeutung sind. 

Angaben zum Beschuldigten: Zunächst werden Angaben zu Beschuldigten abgefragt, wie beispielsweise Name und Adresse. 

Mögliche Folgen des Verstoßes: Des Weiteren werden mögliche Folgen des Verstoßes aufgeführt, wie zum Beispiel eine Geldbuße oder ein Fahrverbot. Die oder der Beschuldigte sollte sich über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein, um eine angemessene Stellungnahme abgeben zu können.

Genauer Tatvorwurf: Ein weiterer wichtiger Punkt ist der genaue Tatvorwurf mit Einzelheiten über die Handlung und den Ort des Verstoßes. Hier wird konkret auf den Vorwurf eingegangen, sodass die oder der Beschuldigte genau weiß, was ihm vorgeworfen wird. Es ist wichtig, dass die oder der Beschuldigte den Vorwurf versteht.

Gegebenenfalls können auch Zeug:innen und Beweismittel (z.B. Fotos) genannt werden, die zur Klärung des Sachverhalts beitragen können. Es ist möglich, dass die oder der Beschuldigte selbst Zeug:innen oder Beweismittel benennt. In diesem Fall ist es wichtig, dies im Anhörungsbogen zu erwähnen.

Insgesamt ist der Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren ein wichtiges Dokument, das der beschuldigten Person die Möglichkeit gibt, sich zu äußern und seine Sichtweise auf die entstandene Ordnungswidrigkeit darzulegen. Die Äußerungsmöglichkeit ist ein Recht – keine Pflicht!

Sollte man einen Anhörungsbogen ausfüllen? Ihre Rechte

Grundsätzlich hat jede:r Betroffene das Recht, den Anhörungsbogen auszufüllen, um die eigene Sichtweise auf den Tatvorwurf darzulegen und sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Durch das Ausfüllen des Anhörungsbogens haben vermeindliche Verkehrssünder:innen die Möglichkeit, dem Vorwurf entgegenzutreten und die eigene Version des Vorfalls darzulegen.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen, in denen Angaben verpflichtend sind, die sich besonders auf eine bestimmte Information beziehen, die im Anhörungsbogen erfragt wird. Hierbei handelt es sich um die Angaben zur eigenen Person, wie zum Beispiel dem Namen, der Adresse und dem Geburtsdatum. Diese Angaben müssen korrekt und vollständig sein, da sonst ein Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitenrecht vorliegen kann.

Bei Angaben zur Sache, also zum konkreten Tatvorwurf, besteht keine Verpflichtung zur Aussage. Die Person, welche den Anhörungsbogen erhalten hat, hat das Recht zu schweigen, um sich nicht selbst zu belasten. In diesem Fall ist es jedoch ratsam, sich anwaltlichen Rat von freem einzuholen, um mögliche Folgen und Optionen durch Expert:innen abzuwägen.

Es gibt auch die Möglichkeit, den Anhörungsbogen nur teilweise auszufüllen, um beispielsweise nur zu den Angaben zur Person Stellung zu nehmen, aber keine Aussage zum Tatvorwurf zu machen. 

Wann empfiehlt es sich, einen Anhörungsbogen auszufüllen?

Der Anhörungsbogen enthält detaillierte Angaben zu den Tatvorwürfen und bietet Ihnen als Beschuldigte:m oder Verantwortliche:m die Möglichkeit, Ihre Sicht der Dinge zu schildern. Der Versand des Anhörungsbogogens durch die Bußgeldstelle lässt die 3-monatige Verfolgungsverjährung einmalig von vorn beginnen. 

Worauf muss man beim Ausfüllen achten?

Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten, haben Sie normalerweise eine Woche Zeit, um diesen auszufüllen. Dabei müssen Sie keine Angaben zum Tathergang oder zum Verursacher machen und auch nicht den Verstoß zugeben. 

Gemäß § 111 OWiG sind Sie lediglich verpflichtet, offensichtliche Fehler bei den Personalien zu berichtigen. Sie können den Anhörungsbogen grundsätzlich dazu nutzen, um sich zu Ihren Gunsten zu äußern, sollten jedoch darauf achten, dass Ihre Angaben korrekt sind und keine falschen Angaben enthalten, da dies strafbar ist.

Es ist ratsam, gut zu überlegen, was Sie im Anhörungsbogen schreiben, da eine ungünstige oder unsauber formulierte Darstellung im Nachhinein belastender sein kann, als keine Angabe gemacht zu haben.

Es ist daher empfehlenswert, den genauen Wortlaut und Inhalt mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin für Verkehrsrecht von freem zu besprechen. Diese haben eine jahrelange Fachexpertise.

Angaben zum Zustellungsbevollmächtigten müssen Sie nur dann machen, wenn Sie jemanden damit beauftragt haben, Ihre Post zu verwalten. Sie sind nicht verpflichtet, die Felder zur Ermittlung des Fahrers zum Tatzeitpunkt auszufüllen und können diese auch frei lassen, ohne sich selbst oder andere zu belasten.

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Was passiert, wenn man falsche Angaben macht? Muss ich mit einer Strafe rechnen? 

Wenn man falsche Angaben im Anhörungsbogen eines Bußgeldverfahrens macht, kann dies als Straftat gewertet werden und zu weiteren Konsequenzen führen. Zum einen kann die zuständige Behörde ein separates Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung, falscher Versicherung an Eides statt oder ähnlichen Delikten einleiten. Zum anderen kann sich eine solche falsche Aussage auch negativ auf den Ausgang des Bußgeldverfahrens auswirken und zu einer höheren Strafe führen. Es ist daher ratsam, im Anhörungsbogen nur die Wahrheit zu sagen oder gegebenenfalls von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und sich anwaltlich von freem beraten zu lassen.

Sind falsche Angaben im Anhörungsbogen strafbar?

Sobald Sie den Anhörungsbogen erhalten haben, sollten Sie die Angaben zu Ihrer Person sorgfältig prüfen, da diese oft bereits ausgefüllt sind. Wenn Sie Fehler feststellen, müssen Sie diese unverzüglich korrigieren und den Bogen zurücksenden, da Sie als Betroffene:r für die Richtigkeit dieser Angaben verantwortlich sind.

Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann dies als Ordnungswidrigkeit angesehen werden und gemäß § 111 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden. Allerdings sind falsche Angaben zu Ihrer Person dementsprechend nicht strafbar.

Was passiert, wenn ich den Anhörungsbogen nicht ausfülle?

Wie bereits erwähnt, dient der Anhörungsbogen der Polizei dazu, Informationen über die schuldige Person zu erhalten, die für einen Verkehrsverstoß verantwortlich ist. Entscheiden Sie sich jedoch dazu, den Anhörungsbogen nicht auszufüllen, um sich beispielsweise selbst zu schützen, bedeutet dies nicht zwangsläufig das Ende der Ermittlungen. Ein Bußgeldbescheid kann Sie trotzdem noch erreichen.

Es gibt unterschiedliche mögliche Folgen, die sich gegenüberstehen:

Einige Rechtsanwält:innen empfehlen, den Anhörungsbogen nicht zu beantworten und stattdessen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da ein ausgefülltes Formular weitere Probleme verursachen könnte.

Demgegenüber steht § 111 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), welcher die Verweigerung von Angaben als ordnungswidriges Verhalten betrachtet.

Es gilt daher abzuwägen, ob Sie bei Erhalt eines Anhörungsbogens direkt eine:n Anwält:in beauftragen möchten. In der Regel sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie den Anhörungsbogen zumindest mit Angaben zu Ihrer Person zurücksenden und auf eine Aussage zum Tatgeschehen verzichten.

Wie reagiere ich auf einen Anhörungsbogen?

Wie verhalte ich mich richtig bei einem Anhörungsbogen? Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Lesen Sie den Anhörungsbogen gründlich durch und achten Sie auf Fristen, die einzuhalten sind.
  2. Überprüfen Sie die Angaben zur eigenen Person und korrigieren Sie sie gegebenenfalls, falls ein Fehler vorliegt.
  3. Beachten Sie, dass Sie keine Angaben zum Tathergang oder zum Täter oder Täterin machen müssen.
  4. Bedenken Sie, dass falsche Angaben im Anhörungsbogen strafbar sind und zu weiteren Problemen führen können.
  5. Entscheiden Sie, ob Sie den Anhörungsbogen allein oder mit Unterstützung einer anwaltlichen Beratung beantworten möchten.
  6. Nutzen Sie den Anhörungsbogen gegebenenfalls, um sich zu Ihren Gunsten zu äußern, aber formulieren Sie Ihre Aussagen sorgfältig und präzise.
  7. Senden Sie den ausgefüllten Anhörungsbogen fristgerecht zurück und bestätigen Sie zumindest die Angaben zur eigenen Person.
  8. Berücksichtigen Sie, dass ein nicht ausgefüllter Anhörungsbogen nicht dazu führt, dass das Verfahren eingestellt wird, sondern ein Bußgeldbescheid trotzdem noch ausgestellt werden kann.
  9. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie auf den Anhörungsbogen reagieren sollen, suchen Sie sich Rat und Unterstützung bei freem durch eine:n Anwält:in für Verkehrsrecht

Was ist der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen?

Der Anhörungsbogen wird an den oder die mutmaßliche:n Täter:in geschickt, wenn die Behörde glaubt, den oder die Fahrer:in des Fahrzeugs bereits identifiziert zu haben.

Im Gegensatz dazu wird der Zeugenfragebogen verschickt, um den oder die Fahrer:in ausfindig zu machen. Wenn zum Beispiel unklar ist, wer gefahren ist, wird die Bußgeldbehörde zuerst versuchen, dies über einen Zeugenfragebogen herauszufinden. Dieser wird an den oder die Fahrzeughalter:in geschickt.

Es ist deshalb wichtig, auf die Überschrift des Schreibens zu achten, um den Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen zu erkennen.

Mit dem Anhörungsbogen wird das Bußgeld- oder Strafverfahren gegen die betroffene Person eröffnet und diesem das notwendige rechtliche Gehör verschafft. Im Gegensatz zur Zusendung des Zeugenfragebogens unterbricht die Zusendung des Anhörungsbogens auch einmalig die Verjährung.

Es ist empfehlenswert, vor einer Äußerung durch eine:n Rechtsanwält:in Akteneinsicht nehmen – und die Beweislage bewerten zu lassen. Deshalb sollten sie sich in jedem Fall erst einmal an freem wenden.

Was tun, wenn ich keinen Anhörungsbogen erhalten habe? Aber direkt einen Bußgeldbescheid 

Wann erhalten Sie keinen Anhörungsbogen? Auch wenn Sie keinen Anhörungsbogen erhalten haben und stattdessen direkt einen Bußgeldbescheid zugeschickt bekommen haben, bedeutet das nicht, dass Sie kein Recht haben, gegen diesen Bescheid vorzugehen. Sie können immer noch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben und diesem Schreiben eine ausführliche Begründung hinzufügen, ähnlich wie es bei einem Anhörungsbogen der Fall wäre.

Es ist wichtig, dass Sie den Bußgeldbescheid sorgfältig lesen und die Gründe für das Bußgeld verstehen, bevor Sie Einspruch einlegen.

In Ihrem Einspruch sollten Sie dann Ihre Gründe darlegen, warum Sie mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie den Verstoß nicht begangen haben oder wenn Sie der Meinung sind, dass das Bußgeld unangemessen hoch ist.

Es ist auch möglich, dass Sie im Einspruch um eine Verlängerung der Äußerungsfrist bitten, wenn Sie mehr Zeit benötigen, um sich auf Ihre Aussage vorzubereiten oder zusätzliche Informationen sammeln möchten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Einsprüche innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids eingereicht werden müssen.

In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten zu lassen, bevor Sie Einspruch einlegen. Ein Anwalt oder eine Anwältin kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen, Ihre Argumente zu stärken und sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Verteidigung haben.

Sollten Sie jedoch innerhalb dieser Frist von drei Monaten den Anhörungsbogen erhalten, so beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen. Das bedeutet, dass das Bußgeldverfahren noch nicht verjährt ist und weiterhin gegen Sie betrieben werden kann.

Wichtig zu beachten ist jedoch auch, dass die Verjährungsfrist nicht nur durch den Erhalt des Anhörungsbogens, sondern durch dessen Versand und auch durch andere Handlungen unterbrochen werden kann. Dazu zählt etwa die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung oder die Beantragung einer Akteneinsicht durch die betroffene Person.

Sollten Sie hingegen während der dreimonatigen Frist weder einen Anhörungsbogen noch einen Bußgeldbescheid erhalten, so gilt die Ordnungswidrigkeit als verjährt und das Bußgeldverfahren wird eingestellt.

 Wenn Sie unsicher sind oder rechtliche Unterstützung benötigen, können Sie sich auch an freem wenden. Dort wird Sie ein:e Rechtsanwält:in für Verkehrsrecht beraten und gegebenenfalls gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen.

Lege jetzt Einspruch ein!

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Wehre dich! Prüfe noch heute deine Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch – kostenfrei und unverbindlich.

Wozu dient die Anhörung im Bußgeldverfahren?

Die Anhörung im Bußgeldverfahren dient der Klärung des Sachverhalts und kann zur Einschätzung der Schuld eines Betroffenen am Verkehrsverstoß beitragen. Der Anhörungsbogen gibt dem Betroffenen die Möglichkeit, seine Sicht der Dinge vorzutragen.

Wie kann freem Ihnen weiterhelfen? 

Freem ist eine Anwaltskanzlei, die sich auf das Verkehrsrecht bzw. Straßenverkehrsrecht spezialisiert hat. Die Website gofreem.de bietet eine Vielzahl an Dienstleistungen für alle Autofahrer:innen und Verkehrsteilnehmer:innen. Eines der hervorragenden Angebote des Unternehmens ist die kostenfreie Online-Punkteabfrage, die es den Nutzer:innen ermöglicht, ihren Punktestand innerhalb von nur 2 Minuten zu überprüfen. Die Punkteabfrage ist ein äußerst nützliches Instrument für jede:n Autofahrer:in, da er schnell seinen Punktestand abfragen kann und somit jederzeit weiß, wo er steht. 

Zusätzlich bietet freem auch den Bußgeldrechner an, den man nutzen kann, um Berechnungen für Punkte, Bußgeld oder Fahrverbot durchzuführen. Der einfache und schnelle Prozess gibt den Nutzern die Möglichkeit, ihre Punkte zu kontrollieren und gegebenenfalls zeitnah gegen ihren Führerscheinverlust, einen Punkt in Flensburg oder eine Strafzahlung vorzugehen.

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