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Bußgeldbescheid im Briefkasten? – Welche Fehlerquellen es gibt und wie Sie Einspruch einlegen

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Verkehrsrechtsexperte

Geprüft von Steffen Klug

Verkehrsrechtsexperte

Das Wichtigste zum Thema „Bußgeldbescheid“

  • Ein Bußgeldbescheid wird ausgestellt, wenn man gegen Verkehrsregeln verstoßen hat.
  • Es ist wichtig, den Bußgeldbescheid sorgfältig zu prüfen, um möglich ggf. Einspruch einzulegen.
  • Der Empfänger des Bußgeldbescheids hat zwei Wochen ab der Zustellung Zeit, um Einspruch einzulegen.
  • Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann bei der Prüfung und Einlegung eines Einspruchs helfen.
  • Wer den Bußgeldbescheid ignoriert, riskiert Mahnungen und ggf. Vollstreckungsmaßnahmen.
  • Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss schriftlich eingelegt werden.
  • Es gibt verschiedene Gründe für einen erfolgreichen Einspruch, z.B. Verjährung, fehlende Beweise oder fehlerhafte Messungen.
  • Im Falle eines Einspruchs muss die Bußgeldstelle den Sachverhalt erneut prüfen und das Verfahren ggf. an das zuständige Amtsgericht abgeben.
  • Wer keinen Einspruch einlegt, muss das Bußgeld bezahlen und bekommt meist auch Punkte in Flensburg.
  • In vielen Fällen lohnt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.


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Bußgeldbescheid: Rechtliche Grundlagen, Wirksamkeit und Gebühren

Sie sind zu schnell gefahren, haben eine rote Ampel übersehen oder Ihr Auto im Halteverbot abgestellt? Dann dürfen Sie sich nicht wundern, wenn früher oder später ein Bußgeldbescheid im Briefkasten landet. Über die rechtlichen Grundlagen, Wirksamkeit und Gebühren möchten wir Ihnen im Folgenden einen umfangreichen Überblick geben. 

Was ist ein Bußgeldbescheid

Zunächst wollen wir erst einmal klären, was ein Bußgeldbescheid überhaupt ist. Wer einen Bußgeldbescheid bekommt, muss keine Angst davor haben, als Schwerverbrecher zu gelten. Schließlich handelt es sich hierbei um ein staatliches Instrument der Sanktion, um minder schwere Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zu ahnden. Diese Verstöße nennt man Ordnungswidrigkeiten.

Dementsprechend finden sich die maßgeblichen Vorschriften im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Hier wird nicht nur geregelt, was als Ordnungswidrigkeit gilt, sondern es finden sich auch sämtliche weitere allgemeine Vorschriften über die Ordnungswidrigkeiten. Auch wenn der Erhalt des Bußgeldbescheids den Empfänger häufig erstmals über das Fehlverhalten in Kenntnis setzt, handelt es sich hierbei regelmäßig um den Abschluss der behördlichen Ermittlungen.

Schließlich sind aus staatlicher Sicht nun die Adressat:innen dafür verantwortlich, für ihr  Fehlverhalten zu büßen. Die Zustellung eines Bußgeldbescheids erfolgt per Post. Eine persönliche Annahme ist dabei nicht vonnöten. Es genügt vollkommen, wenn der Bescheid im Briefkasten landet. Im Gegensatz zur normalen Briefzustellung stellt die Post im Anschluss eine Zustellurkunde aus. Das soll vor allem bei der Frage möglicher Fristen behilflich sein, da so das Zustelldatum eindeutig nachzuvollziehen ist. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind klassische Ordnungswidrigkeiten. Aus diesem Grund spielt der Bußgeldbescheid in diesem Bereich auch eine gewichtige Rolle. 

Welchen Zweck erfüllt ein Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid erfüllt grundsätzlich zwei Aufgaben. In allererster Linie soll die betroffene Person über ihr Fehlverhalten informiert werden. Schließlich soll sie nachvollziehen können, welche Sanktionen drohen. Außerdem erfüllt der Bußgeldbescheid eine Denkzettel- und Besinnungsfunktion.  Durch die Sanktion möchte der Rechtsstaat die Autofahrer:innen dazu animieren, sich künftig an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zu halten. 

Wann bekommt man den Bußgeldbescheid?

Wie lange dauert es, bis der Bußgeldbescheid da ist? Wann wird ein Bußgeldbescheid zugestellt? Fast jede:r routinierte Autofahrer:in musste sicherlich schon einmal das rote Aufblitzen einer Radarfalle über sich ergehen lassen. Ab diesem Zeitpunkt bangen viele, dass es schon bald Post vom Amt gibt. Doch wie lange dauert es wirklich, bis der Bußgeldbescheid da ist? Wann wird ein Bußgeldbescheid zugestellt? 

Wann muss ein Bußgeldbescheid spätestens zugestellt sein? 

Die Behörde ist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten an zwei Fristen gebunden. Wird der Bußgeldbescheid nicht innerhalb von drei Monaten, ab der Anordnung einer Anhörung, oder von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit zugeschickt, ist dieser nichtig. 

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Müssen Sie zwingend einen Anhörungsbogen erhalten, bevor ein Bußgeldbescheid ergeht?

Bei einem Bußgeldbescheid handelt es sich um einen klassischen Verwaltungsakt. Damit solch staatliches Handeln auch wirksam ist, muss den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Anhörung eine Schilderung aus ihrer Sicht möglich sein. Sie müssen der Anhörung als Bürger:in nicht zwingend nachkommen, sind aber dazu verpflichtet, der Bußgeldstelle Ihre persönlichen Daten zu übermitteln, oder diese zu korrigieren, falls sie falsch angegeben wurden. Die Anhörung kann auch im Rahmen des Bußgeldbescheids nachgeholt werden, da dem Bürger spätestens hier die Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Dementsprechend ist der Bußgeldbescheid nicht unwirksam, wenn Sie Ihr Recht auf Anhörung nicht wahrnehmen. 

Kann ein Bußgeldbescheid verjähren?

Natürlich muss auch im Ordnungswidrigkeitenrecht auch eine Rechtssicherheit gelten. Das bedeutet, dass Sie als „Temposünder“ nicht fünf Jahre nach Ihrer zu schnellen Fahrt für das Fehlverhalten zur Kasse gebeten werden können. Aufgrund der Tatsache, dass es sich hier um minder schwere Fälle eines Gesetzesverstoßes handelt, setzt der Gesetzgeber die Frist hier recht niedrig an.

So bleiben der zuständigen Behörde nur drei Monate Zeit, um Sie zu dem Vorwurf anzuhören, oder einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Ist mehr als ein Vierteljahr ab Fehlverhalten vergangen, ohne dass Sie eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie nicht mehr mit einem Bußgeld belegt werden. Bei schwereren Ordnungswidrigkeiten sieht das Gesetz längere Verjährungsfristen vor.

Wie lang ist die Verjährungsfrist beim Bußgeldbescheid?

Wann ein Bußgeldbescheid verjährt, richtet sich nach der jeweiligen Ordnungswidrigkeit. Ein Blick ins Gesetz gibt Aufschluss darüber. So regelt der Gesetzgeber in § 26 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG), dass Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG nach drei Monaten verjähren, solange kein Bußgeldbescheid erlassen wurde. Ab Erlass des Bußgeldbescheids beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate.

Aber aufgepasst: § 33 OWiG regelt, wann die Verfolgungsverjährung unterbrochen wird. Das bedeutet, dass die Frist wieder von neu beginnt. Beispielsweise beginnt die dreimonatige Frist zum Erlass des Bußgeldbescheids von vorne zu laufen, wenn eine Anhörung des Bürgers veranlasst wurde. Die sechsmonatige Frist ab Erlass eines Bußgeldbescheides beginnt beispielsweise wieder von vorne, wenn das Gericht einen Gerichtstermin bestimmt.   

Welche Angaben müssen im Bußgeldbescheid enthalten sein?

Damit ein Bußgeldbescheid wirksam ist, muss er auch gewisse Inhalte vorweisen können. Das beginnt zunächst einmal mit persönlichen Angaben. So muss aus dem Schreiben der vollständige Name nebst Anschrift sowie Kennzeichen des Beschuldigten hervorgehen. Bloße Schreibfehler sind unbeachtlich, solange der Vorwurf eindeutig einer Person zuzuordnen ist. Weiterhin müssen in dem Bescheid die Beweismittel aufgeführt sein.

In der Regel legt die Behörde zum Beispiel ein entsprechendes Blitzerfoto bei. Mitunter geht aus dem Schreiben auch der Typ des verwendeten Messgerätes hervor. Obendrein ist es natürlich wichtig, dass die drohende Sanktion im Schreiben festgehalten wird. So muss die Behörde beispielsweise die Höhe der Geldbuße deutlich machen. Sollten aufgrund der Schwere des Verstoßes weitere Sanktionen folgen, müssen auch diese aus dem Schreiben hervorgehen. Ein klassisches Beispiel für eine Nebenfolge ist ein Fahrverbot. Außerdem müssen Sie im Schreiben auf Ihr Recht auf einen Einspruch hingewiesen werden. 

Die Angaben: Das steht in einem Bußgeldbescheid

  • Der Tatvorwurf: Welche Ordnungswidrigkeit wirft man Ihnen vor?
  • Beweismittel: Kann die Behörde Beweise vorlegen, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben?
  • Persönliche Daten des betroffenen Verkehrssünders: Damit Sie sich sicher sein können, dass auch wirklich Sie der Adressat für den Bußgeldbescheid sind, müssen Ihre persönlichen Daten aus dem Schreiben hervorgehen.

Was tun bei einem Bußgeldbescheid?

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Sobald Sie per Post einen Bußgeldbescheid erhalten, ist der Stress oft groß. Doch was passiert nach einem Bußgeldbescheid? Ab Zugang bleiben Ihnen zwei Wochen, um Ihr Recht auf einen Einspruch wahrzunehmen. Der Einspruch muss schriftlich bei der Behörde eingelegt werden. Ein Einspruch per E-Mail genügt nicht! . Wichtig ist, die Einspruchsfrist zu beachten. Sind die zwei Wochen ab Zugang des Bußgeldbescheides vergangen, können Sie nicht mehr gegen diesen vorgehen. Bedenken Sie bei der Zusendung Ihres Einspruchs unbedingt auch die Dauer des Postweges. Das Schreiben muss innerhalb von 14 Tagen bei der Behörde ankommen.

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Muss ein Bußgeldbescheid unterschrieben sein?

Es besteht für die Verwaltung keine Pflicht, den Bußgeldbescheid mit einer Unterschrift zu versehen. Fehlt diese, ist das Schreiben dennoch wirksam. Doch das sollte Sie nicht davon abhalten, Einspruch einzulegen. Schließlich können Sie dem Bescheid auch ohne Nennung eines Grundes widersprechen.  

Was passiert, wenn ich in der Probezeit einen Bußgeldbescheid erhalte?

Frisch gebackene Besitzer eines Führerscheins müssen zunächst einmal die Probezeit über sich ergehen lassen. Während der zwei Jahre wiegen Verstöße gegen die Vorschriften im Straßenverkehr deutlich mehr. Dabei unterteilt man die Verstöße in Kategorie A und Kategorie B. Kategorie B sind vergleichsweise kleine Sünden wie zum Beispiel die Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate. A-Verstöße hingegen betreffen gewichtiges Fehlverhalten, wie eine deutliche Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Deshalb dürfen Sie sich während der Probezeit auch einen B-Verstoß leisten. Erst beim zweiten kommt es zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie ein Aufbauseminar. 

Bei einem A-Verstoß bekommen Sie hingegen keinen Freischuss. Wer in der Probezeit also einmal über eine rote Ampel fährt, muss mit der Probezeitverlängerung und der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar leben. Doch auch, wenn der Gesetzgeber hier strengere Maßstäbe ansetzt, können Sie sich als Fahranfänger genauso wehren wie routinierte Autofahrer. Das bedeutet, dass Sie auch hier zunächst einmal fristgerecht Einspruch einlegen können. Und das sollten Sie angesichts der Tragweite auch tun. 

Welche Gebühren und Strafen kann ein Bußgeldbescheid mit sich bringen?

Wie hoch sind die Gebühren eines Bußgeldbescheides? Welche weiteren Sanktionen können mit einem Bußgeldbescheid einhergehen? Diese und weitere Fragen kreisen durch den Kopf, wenn sich ein Schreiben von der Verwaltung im Briefkasten befindet. Schlussendlich dreht sich bei Bußgeldschreiben zu Verkehrsvergehen alles um drei Dinge. Mit einem Bußgeld müssen Sie fast immer rechnen. Bei etwas schwereren Vergehen kommen Punkte in Flensburg dazu. Wiederholungstäter:innen und schwerere Verkehrssünder müssen außerdem mit einem Fahrverbot rechnen. 

Wer muss das Bußgeld zahlen?  Fahrer:innen oder der Fahrzeughalter:innen?

Kommt es bei einem Mietwagen zum Verstoß im Straßenverkehr, stellt sich natürlich die Frage, wer zur Kasse gebeten wird. Diese Frage lässt sich in Deutschland recht leicht beantworten. Hierzulande gilt nämlich die sogenannte Fahrerhaftung. Diese sieht vor, dass in der Regel die  Fahrer:innen zur Verantwortung gezogen wird. Eine Haftung des Fahrzeughalters ist hingegen eher die Ausnahme und eher im gewerblichen Bereich anzutreffen. Ein klassisches Beispiel wäre die Überladung eines LKW. 

Welche Zahlungsfrist gilt bei Bußgeldbescheiden?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, müssen Sie das entsprechende Bußgeld auch fristgemäß zahlen. Die 14-tägige Zahlungsfrist beginnt dann zu laufen, wenn Ihre 14-tägige Einspruchsfrist abgelaufen ist. Insgesamt bleibt Ihnen also ein knapper Monat, um das Bußgeld zu zahlen. 

Was passiert, wenn ein Bußgeldbescheid nicht bezahlt wird?

Was passiert, wenn ich das Bußgeld nicht zahlen kann? Die Bußgelder, welche von der Verwaltung aufgerufen werden, können mitunter recht hoch ausfallen. Dennoch ist es keine Alternative, die Zahlung auf die hohe Bank zu schieben. Schließlich kommen dann noch hohe Mahngebühren obendrauf. Schlimmstenfalls kann es gar zur Erzwingungshaft kommen. Sollten Sie das Geld nicht sofort parat haben, legen Sie also am besten erst einmal Einspruch ein. In Ausnahmefällen kann im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse ein Gnadengesuch  gestellt werden. Eine Ratenzahlungsvereinbarung wird oftmals zugelassen.  

Wann tritt eine Unwirksamkeit vom Bußgeldbescheid ein?

Es gibt verschiedene Ursachen, die einen Bußgeldbescheid unwirksam machen können. Da wäre zum einen die Verjährung. Erhalten Sie den Bescheid später als drei bzw. sechs Monate ab der Ordnungswidrigkeit, ist das Verfahren verjährt. Weiterhin können formale Fehler zur Unwirksamkeit führen. Ist der Adressat des Bußgeldbescheids anhand der persönlichen Daten nicht eindeutig identifizierbar, kann niemand belangt werden. Außerdem müssen der Tatort und die Tatzeit angegeben werden. Auch technische Fehler sind denkbar. Sollte sich beispielsweise herausstellen, dass das Radargerät falsch aufgestellt war und somit keine ordnungsgemäße Messung möglich war, ist die Messung nicht verwertbar.

Ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid möglich?

Mit einem Einspruch können Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren. Hierfür müssen Sie unbedingt die Frist von 14 Tagen beachten. Dabei reicht es nicht aus, wenn Sie das Schreiben am 14. Tag zur Post bringen. Vielmehr muss es der Behörde zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides zugehen. Am besten bringen Sie das Schreiben persönlich zum zuständigen Amt. 

Wann kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?

Ab Erhalt des Bescheids bleiben Ihnen 14 Tage Zeit, um Widerspruch einzulegen. Wichtig ist, dass der Einspruch binnen 14 Tagen bei der Behörde ankommt. Verschicken Sie ihn also am besten rechtzeitig per Einschreiben oder bringen Sie ihn persönlich beim zuständigen Amt vorbei. 

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Wie kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?

So können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen: Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, müssen Sie diesen nicht tatenlos hinnehmen. Es gibt durchaus Mittel und Wege, um sich dagegen zu wehren. So können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Hier genügt ein Schreiben, das spätestens 14 Tage nach Erhalt des Bescheides bei der Behörde eingeht. Ein Einspruch per E-Mail genügt nicht!

Kann ich den Einspruch auch wieder zurücknehmen?

Doch kann ich den Einspruch auch wieder zurücknehmen? Auch das ist möglich. Hierfür müssen Sie der zuständigen Behörde nur kurz mitteilen, dass Sie Ihren Einspruch zurücknehmen möchten.

Wie kann freem Ihnen weiterhelfen?

Zu schnell gefahren? Rote Ampel überfahren? Zu nah aufgefahren? Handy am Steuer? Alkohol am Steuer? Autounfall verursacht? Bei Fragen rund um das Thema Verkehrsrecht sind die Rechtsanwält:innen von freem die richtigen Ansprechpartner:innen. So erhalten Sie bei uns eine kostenfreie Sofort-Einschätzung.

Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid und wehren diesen einfach ab. Droht Ihnen ein Schreiben von der Behörde, können Sie mit dem Bußgeldrechner in die Zukunft blicken. Hier lässt sich kalkulieren, welches Bußgeld und welche Nebenfolgen drohen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen weitere praktische Dienstleistungen. So können Sie unsere kostenlose Punkteabfrage nutzen, um innerhalb von nur zwei Minuten Ihren Punktestand in Flensburg abzufragen.

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