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Bußgeldbescheid erhalten? Alle Infos zum Verfahren und Einspruch

Prüfe jetzt kostenfrei einen Einspruch mit freem und erfahre deine Möglichkeiten, gegen Geldstrafe, Punkte und Fahrverbot vorzugehen.

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Legal-expert

Geprüft von Steffen Klug

Verkehrsrechtsexperte

Das Wichtigste zum Thema „Bußgeldbescheid“

  • Frist zählt: Du hast genau 14 Tage Zeit, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen – danach ist der Weg meist versperrt.
  • Nicht jede Strafe ist korrekt: Fehler bei Messgeräten, falsche Angaben oder Verjährung können den Bußgeldbescheid unwirksam machen.
  • Einspruch lohnt sich nicht immer – aber manchmal sehr: Besonders bei drohendem Fahrverbot oder unklarer Beweislage solltest du genauer hinschauen (lassen) und gegebenfalls Einspruch gegen das Bußgeldverfahren einlegen.
  • Anhörungsbogen kommt oft zuerst: Hier kannst du dich äußern – musst es aber nicht. Schweigen ist erlaubt und manchmal klüger.
  • Bußgeldverfahren kann vor Gericht enden: Wenn die Behörde deinen Einspruch ablehnt, entscheidet das Amtsgericht über deinen Fall.
  • Nicht reagieren wird teuer: Wer Bußgeldbescheide ignoriert, riskiert Mahngebühren, Vollstreckung und im schlimmsten Fall Erzwingungshaft.


Du willst wissen, ob sich ein Einspruch in deinem Fall lohnt? Dann prüfe deinen Bußgeldbescheid jetzt kostenlos und unverbindlich.

Du hast Post vom Amt – kein Liebesbrief, sondern ein Bußgeldbescheid. Nicht gerade der Moment, auf den man sich freut. Ob wegen zu hoher Geschwindigkeit, einem Rotlichtverstoß oder einem anderen Verkehrsvergehen – ein Bußgeldbescheid kann schnell teuer werden und unangenehme Konsequenzen wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot mit sich bringen. Welgen bringt daher nichts. Ab 2025 ändern sich einige Regeln, die du kennen solltest.

In diesem Artikel erfährst du kurz und klar, wie du nach Erhalt des Bescheids richtig reagierst und wann sich ein Einspruch wirklich lohnt. Du bekommst einen Überblick über den Ablauf und Hinweise darauf, wann juristische Hilfe sinnvoll ist.

So behältst du die Kontrolle – auch wenn’s mal geblitzt hat.

Was ist ein Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid ist ein behördliches Schreiben, mit dem Dir eine Ordnungswidrigkeit offiziell zur Last gelegt wird. Er wird erlassen, wenn du eine schwerwiegendere Ordnungswidrigkeit begangen hast, wie zum Beispiel zu schnellem Fahren, falschem Überholen oder Handy am Steuer verschickt.

Unterschiede: Verwarnung vs. Bußgeldbescheid

Während die Verwarnung häufig mit einer geringen Geldstrafe auskommt – quasi ein „Lass das sein“ im milden Ton -, kommt der Bußgeldbescheid härter daher. Hier droht nicht nur eine höhere Geldstrafe, sondern auch Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Wie sieht ein Bußgeldbescheid aus?

Ein Bußgeldbescheid ist meist sachlich und amtlich gestaltet. Daher solltest du vor allem folgende Angaben im Brief vorfinden:

  • Deine persönlichen Daten,
  • eine Beschreibung der Tat (Ort, Zeit, Art des Verstoßes),
  • die rechtliche Grundlage,
  • Angaben zu Beweismitteln (z. B. Blitzerfoto),
  • das festgesetzte Bußgeld,
  • mögliche Punkte oder ein Fahrverbot,
  • und eine Rechtsmittelbelehrung.

Besonders wichtig im Bußgeldbescheid ist die Rechtsmittelbelehrung. Diese informiert dich darüber, dass du innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen kannst. Ist diese Frist vorbei, wird der Bescheid rechtskräftig – und dann wird es deutlich schwerer, dagegen vorzugehen.

Ein Beispiel: Du wirst mit 25 km/h zu schnell geblitzt. Der Bescheid nennt Datum, Uhrzeit, Messort, gemessene Geschwindigkeit, zulässige Geschwindigkeit, das Bußgeld, ggf. Punkte sowie ein drohendes Fahrverbot. In vielen Fällen liegt ein Blitzerfoto als Beweismittel bei – häufig in Form eines „Blitzerfoto-Briefs“.

Typische Verstöße und ihre Folgen

VerstoßGeldstrafePunkteFahrverbot
Rote Ampel90 – 360 €bis 2bis 1 Monat
Handy am Steuerab 100 €1
Alkohol (ab 0,5‰)ab 500 €2mind. 1 Monat
Zu geringer Abstandab ca. 75 €bis 2*ggf. Fahrverbot*

* abhängig von Geschwindigkeit und Wiederholung

Die Sanktionen richten sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.

Was kostet dein Verstoß wirklich?

Mit unserem Bußgeldrechner bekommst du in Sekunden eine realistische Einschätzung deiner Strafe – ganz ohne Paragraphenwälzen.

Doch wie kommt so ein Bußgeldbescheid eigentlich bei dir an?

Zustellung des Bescheids – Wann kommt er an?

Nach dem Blitzen stellt sich oft die Frage: „Wann kommt der Blitzer-Brief?“ In der Regel wird zunächst ein Anhörungsbogen versendet – dieser dient dazu, Dich als Fahrer zu identifizieren. Erst danach folgt der Bußgeldbescheid.

Die Zustellung erfolgt meist innerhalb von 2 bis 4 Wochen, kann aber auch länger dauern. Grundsätzlich haben die Behörden haben drei Monate Zeit für die Zustellung eines Bußgeldbescheids – danach tritt die sogenannte Verfolgungsverjährung ein.

Wird dir vorher ein Anhörungsbogen zugeschickt oder andere Maßnahmen eingeleitet (z.B. Akteneinsicht), kann sich diese Frist verlängern.

Fristen zur Verjährung:

FristBeschreibung
3 MonateVerjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten

Diese Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag des Verkehrsvergehens. Wird der Bescheid innerhalb dieser Zeit nicht zugestellt, kann er nicht mehr vollzogen werden. Einflussreiche Umstände können jedoch die Frist verlängern.

Der Anhörungsbogen

Vor dem eigentlichen Bescheid erhältst du häufig einen Anhörungsbogen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Du bist nicht verpflichtet zu antworten – aber wenn du etwas klarstellen möchtest (z.B., dass jemand anderes gefahren ist), kannst du das hier tun.

Erste Schritte nach Erhalt des Bescheids

Hast du den Bußgeldbescheid bekommen, ist es wichitg, diesen aufmerksam durchzulesen. Ist der Bescheid nämlich fehlerhaft, hast du Glück im Unglück. Prüfe daher beim lesen immer am besten folgende Punkte:

  • Stimmt dein Name?
  • Ist das Datum korrekt?
  • Sind Tatvorwurf und Beweismittel nachvollziehbar?

Fehlerhafte Angaben auf dem Bußgeldbescheid sind selten, aber nicht ausgeschlossen – besonders bei automatisierten Verfahren wie Blitzern oder Rotlichtüberwachung können technische Details eine Rolle spielen.

Du hast ab Zustellung des Schreibens zwei Wochen Zeit für einen möglichen Einspruch (§67 OWiG). Diese Frist solltest du ernst nehmen – sie läuft unabhängig davon weiter, ob du den Vorwurf für gerechtfertigt hältst oder nicht.

Nach dem Einspruch prüft die Behörde den Fall erneut. Entweder wird das Bußgeldverfahren eingestellt oder es kommt zur Gerichtsverhandlung.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – lohnt sich das wirklich?

Nicht jeder Fehler führt automatisch zur Einstellung eines Bußgeldverfahrens – ebenso wenig ist jeder Vorwurf unantastbar richtig. Ein Bußgeldbescheid-Einspruch kann dennoch sinnvoll sein, wenn:

  • – Zweifel an deiner Täterschaft bestehen
  • – technische Mängel an Messgeräten bekannt sind
  • – formale Fehler im Verfahren auftreten
  • – ein drohendes Fahrverbot mit beruflicher Relevanz gilt.

Allerdings gilt auch: Die meisten Verstöße werden korrekt dokumentiert und rechtlich sauber abgewickelt. Ein pauschaler Widerspruch bringt selten Erfolg – gezielte Prüfung dagegen schon eher.

Beispiele für sinnvolle Prüfung des Bußgeldbescheids:

Rotlichtverstoß: War es wirklich länger als eine Sekunde rot? Das macht juristisch einen Unterschied zwischen einfachem Verstoß (90 €) und qualifiziertem Rotlichtverstoß (ab ca. 200 €, Punkte + Fahrverbot).

Blitzerfoto: Bist wirklich du auf dem Bild zu erkennen? Wenn nicht eindeutig identifizierbar: prüfen lassen lohnt sich unter Umständen.

Verjährung: Liegt zwischen Tatzeitpunkt und Zustellung mehr als drei Monate ohne Unterbrechung? Dann könnte die Sache erledigt sein – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Wie legst du korrekt Einspruch gegen einen Bußgeldbeschein ein?

Wenn du dich entscheidest vorzugehen:

  1. Frist beachten: Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung.
  2. Form wahren: Schriftlich per Brief oder Fax.
  3. Adresse prüfen: Steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.
  4. Begründung optional: Du musst keine Gründe nennen; sinnvoll wird’s aber oft erst mit Argumenten bzw. Akteneinsicht durch Anwalt.

Brauchst du dafür einen Anwalt?

Nicht zwingend nötig – aber manchmal hilfreich. Ein Anwalt kennt typische Schwachstellen in Verfahren besser als Laien es können; etwa bei Messverfahren wie PoliScan Speed oder Traffipax-Geräten sowie beim Umgang mit Behördenakten.

Besonders hilfreich ist ein Anwalt für Verkehrsrecht:

  • Wenn dir ein Fahrverbot droht
  • Wenn es um hohe Geldbußen geht
  • Oder wenn die Beweislage kompliziert erscheint.

Ein erfahrener Anwalt kennt typische Fehlerquellen bei Messungen und weiß genau, worauf Gerichte achten müssen. Er kann Akteneinsicht beantragen und deine Erfolgschancen realistisch einschätzen. Gerade bei wiederholten Verstößen oder Punkten im Fahreignungsregister kann professionelle Hilfe verhindern, dass aus einem kleinen Problem eine große Sache wird.

Einpruch? Lieber mit Rückendeckung

Was passiert nach einem Einspruch?

Du hast einen Bußgeldbescheid erhalten und möchtest dich dagegen wehren? Ein Einspruch kann der richtige Weg sein. Doch was passiert eigentlich, nachdem du diesen eingelegt hast?

Kurz gesagt: Die Behörde prüft den Bescheid auf Fehler. Ziel ist es, unnötige Bußgelder oder Fahrverbote zu vermeiden.

Prüfung durch die Behörde

Sobald dein Einspruch eingegangen ist, beginnt die zuständige Behörde mit der Überprüfung des Falls. Dabei wird kontrolliert, ob alle Angaben im Bescheid korrekt sind und die Sanktion rechtlich gerechtfertigt ist.

Je nach Ergebnis gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Einstellung des Verfahrens • Die Behörde erkennt den Fehler an • Der Bußgeldbescheid wird aufgehoben • Keine Sanktionen mehr gegen dich
  2. Weiterleitung an das Gericht • Die Behörde hält den Bescheid für korrekt • Der Fall geht ans zuständige Amtsgericht

Ein kleiner Lichtblick: Wenn du doch nicht so schnell warst wie gedacht, könnte sich das Verfahren für dich lohnen.

Verfahren vor Gericht – Was erwartet dich?

Wird dein Fall vor Gericht verhandelt, folgt ein klar strukturierter Ablauf. Hier zählt jedes Detail – und gute Vorbereitung.

  • Das Gericht prüft alle Unterlagen und Beweise
  • Du kannst selbst erscheinen oder einen Anwalt beauftragen
  • Es gelten feste Regeln im Ablauf des Verfahrens

Das Ziel: Herausfinden, ob dein Einspruch berechtigt ist oder nicht.

Wichtig zu wissen ist, dass vor Gericht auch eine Anwesenheit verpflichtent ist. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen kannst du davon befreit werden.

Mögliche Ergebnisse vor Gericht:

EntscheidungBedeutung
Einspruch erfolgreichDer Bußgeldbescheid wird ganz oder teilweise aufgehoben
Einspruch abgelehntDer ursprüngliche Bescheid bleibt bestehen

Auch wenn das Urteil nicht zu deinen Gunsten ausfällt – du kennst nun deine Rechte besser als vorher. Und weißt beim nächsten Mal genau, wie der Hase läuft im Paragraphenwald.

Was kostet ein Bußgeldverfahren wirklich?

Neben dem eigentlichen Bußgeld musst Du auch mit weiteren Kosten rechnen:

  • Verwaltungsgebühren (28,50 €),
  • Auslagenpauschale (3,50 €),
  • ggf. Anwalts- oder Gerichtskosten.

Falls Du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast, übernimmt diese unter Umständen die Anwaltskosten im Falle eines Einspruchs. Bei freem helfen wir dir übrigens dabei, einen Einspruch auch nach Erhalt des Blitzer-Briefes einzureichen!

Schon Post vom Amt? Jetzt rückwirkend absichern

Du hast den Bußgeldbescheid schon in der Hand? Kein Problem – mit dem freem Verkehrsschutzclub bekommst du auch im Nachhinein rechtliche Rückendeckung. Unsere Anwälte prüfen deinen Fall und übernehmen die Verteidigung – ohne Zusatzkosten.

Keine Lust auf Stress mit dem Amt – Alternativen zum Einspruch

Nicht immer willst oder kannst du dich wehren? Dann gibt’s andere Wege:

Ratenzahlung / Stundung

Wenn’s finanziell eng wird: Antrag stellen lohnt oft mehr als Mahngebühren zahlen müssen

Punktabbau

Bei bestimmten Delikten kannst durch freiwillige Teilnahme an Fahreignungsseminaren einen Punkt abbauen (§4 Abs.​6 StVG) – allerdings nur einmal alle fünf Jahre möglich

So bleibst handlungsfähig ohne gleich vors Gericht ziehen zu müssen

Was passiert, wenn ich auf den Bußgeldbescheid nicht reagiere oder nicht zahle?

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Wenn du auf einen Bußgeldbescheid nicht reagierst oder ihn einfach ignorierst, bleibt das nicht folgenlos. Die Behörden haben einen klaren Fahrplan für solche Fälle. Und der beginnt meist harmlos – endet aber selten so.

Zuerst bekommst du Mahnungen. Diese bringen zusätzliche Kosten mit sich, denn Gebühren und Zinsen kommen obendrauf. Wenn du weiterhin nichts unternimmst, wird es ernster: Dann folgen rechtliche Maßnahmen.

Mögliche Schritte der Behörde

Die Behörden gehen in mehreren Stufen vor:

  1. Mahnung
    • Du wirst erneut zur Zahlung aufgefordert
    • Zusätzliche Mahngebühren fallen an
  2. Zinsen und weitere Gebühren
    • Verzugszinsen werden berechnet
    • Verwaltungsgebühren können steigen
  3. Vollstreckungsmaßnahmen
    • Kontopfändung durch die Vollstreckungsstelle möglich
    • Auch eine Lohnpfändung kann erfolgen
  4. Besuch vom Gerichtsvollzieher
    • Persönlicher Besuch zur Pfändung beweglicher Sachen
    • Eventuell wird eine Vermögensauskunft verlangt
  5. Antrag auf Erzwingungshaft
    • Letztes Mittel bei vollständiger Zahlungsverweigerung
    • Muss von der Behörde beim Gericht beantragt werden

Übersicht: Eskalationsstufen bei Nichtzahlung

MaßnahmeBeschreibung
MahnungErste Erinnerung mit zusätzlichen Kosten
Zinsen & GebührenErhöhung des Gesamtbetrags durch Verzugskosten
KontopfändungZugriff auf dein Konto durch die Behörde
LohnpfändungEinbehalt deines Gehalts direkt beim Arbeitgeber
GerichtsvollzieherPersönlicher Besuch zur Durchsetzung
ErzwingungshaftHaftantrag als letztes Mittel

Was kannst du tun?

Reagieren ist besser als ignorieren – und oft auch günstiger.

  • Nimm Kontakt mit der Behörde auf, bevor es teuer wird
  • Kläre deine Möglichkeiten wie Ratenzahlung oder Fristverlängerungen

Ein Gespräch kann oft mehr bewirken als ein Schweigen – vor allem im Rechtssystem, wo jedes Schweigen teuer werden kann.

So bleibst du Herr über dein Verfahren – statt Zuschauer deiner eigenen Vollstreckung zu sein.

Sonderfall Bußgeldbescheid aus dem Ausland

Geblitzt wird man nicht immer nur hierzulande – auch im Urlaub kann es schnell mal passieren. Wenn du einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhältst – zum Beispiel nach einem Verkehrsverstoß in Frankreich, Italien, Österreich oder den Niederlanden – solltest du das Schreiben ernst nehmen.

Seit dem Inkrafttreten des EU-Rahmenbeschlusses 2005/214/JI können Bußgelder innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend vollstreckt werden. Das bedeutet: Hat eine ausländische Behörde – etwa nach einem Blitzerfoto – einen Bußgeldbescheid gegen dich verhängt und dieser ist dort rechtskräftig, kann der Betrag auch in Deutschland eingetrieben werden. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn. Die Vollstreckung erfolgt allerdings nur, wenn der Betrag – inklusive Gebühren – mindestens 70 Euro beträgt.

Gut zu wissen: Ein Fahrverbot, das im Ausland ausgesprochen wurde, wird in Deutschland zwar nicht umgesetzt, allerdings riskierst Du bei einer erneuten Einreise in das betroffene Land Konsequenzen.

Anders sieht es jedoch bei Bußgeldern aus Nicht-EU-Ländern aus, wie zum Beispiel Großbritannien oder die USA. Hier droht dir in der Regel keine Vollstreckung der Strafe. Eine Ausnahme ist jedoch die Schweiz. Seit dem 01.05.2024 können sowohl Bußgeldbescheide als auch Strafzettel ab 80 Schweizer Franken (ca. 85 Euro) aus der Schweiz auch in Deutschland vollstreckt werden.

Sonderfall Probezeit – doppelt ärgerlich für Fahranfänger

Wenn du noch in der Probezeit bist, kann ein Bußgeldbescheid besonders unangenehme Folgen haben. Denn hier gelten deutlich strengere Regeln – und die Behörden schauen ganz genau hin. Ein kleiner Fehler kann schnell große Auswirkungen haben.

A-Verstoß oder B-Verstoß – was bedeutet das?

In der Probezeit unterscheidet das Verkehrsrecht zwischen zwei Arten von Regelverstößen:

A-Verstöße (schwerwiegend): Dazu zählen unter anderem das Überfahren einer roten Ampel, Alkohol am Steuer oder eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h.

B-Verstöße (weniger schwerwiegend): Hierzu gehören beispielsweise abgefahrene Reifen, die Nutzung eines Handys während der Fahrt oder das Nichtmitführen von Fahrzeugpapieren.

Ein einzelner A-Verstoß hat bereits Konsequenzen. Bei B-Verstößen musst du zweimal auffällig werden, bevor Maßnahmen folgen.

Was passiert bei einem Verstoß in der Probezeit?

Wenn du einen A-Verstoß begehst oder zwei B-Verstöße zusammentreffen, sieht der Gesetzgeber folgende Schritte vor:

  1. Verlängerung der Probezeit: Die reguläre Probezeit von zwei Jahren wird auf vier Jahre verlängert. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt ohne Ausnahme.
  2. Teilnahme an einem Aufbauseminar: Du wirst verpflichtet, ein spezielles Seminar zu absolvieren. Dieses dient dazu, dein Fahrverhalten zu reflektieren und zu verbessern. Die Kosten dafür trägst du selbst.
  3. Weitere Verstöße: Kommt es danach erneut zu Auffälligkeiten im Straßenverkehr, folgt zunächst eine Verwarnung mit dem Hinweis auf eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung. Bei weiteren Verstößen kann schließlich die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Warum lohnt sich hier ein genauer Blick?

Gerade in der Probezeit solltest du jeden Bußgeldbescheid besonders sorgfältig prüfen lassen:

  • War die Messung korrekt?
  • Wurde dir wirklich ein A- oder B-Verstoß vorgeworfen?
  • Ist die Beweislage eindeutig?

Denn: Ein Einspruch kann nicht nur Geld sparen, sondern auch verhindern, dass deine Fahrerlaubnis auf wackligen Rädern steht.

Wenn du unsicher bist: Hol dir rechtlichen Rat – gerade als Fahranfänger ist es wichtig zu wissen, wann sich Widerstand lohnt und wann nicht. So schützt du nicht nur deinen Führerschein, sondern auch deine Nerven auf dem Weg zur sicheren Mobilität ohne Stolpersteine im Paragraphendschungel.

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