Das Wichtigste zum Thema „Alkoholverstoß“
- Promillegrenzen sind klar geregelt – Ab 0,5 Promille drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit – eine Straftat.
- Atemalkoholtest ist freiwillig, Blutprobe nicht – Du kannst den Atemtest verweigern, aber die Polizei kann dann eine Blutprobe anordnen.
- Strafen können drastisch sein – Neben hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg droht ab 1,6 Promille eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung).
- Versicherung kann Zahlungen verweigern – Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss übernimmt die Kfz-Haftpflicht zwar den Schaden des Unfallgegners, fordert aber bis zu 5.000 Euro von dir zurück (Regress). Die Vollkasko zahlt oft gar nicht mehr.
- Führerscheinentzug bedeutet Neubeantragung – Nach einer Sperrfrist bekommst du deinen Führerschein nicht automatisch zurück; oft ist eine MPU erforderlich.
- Auch Fahrrad und E-Scooter sind betroffen – Wer mit über 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wird, muss mit einer MPU rechnen; für E-Scooter gelten dieselben Grenzwerte wie für Autos.
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid kann sich lohnen – Fehlerhafte Messungen oder formale Mängel im Bescheid können dazu führen, dass Strafen aufgehoben werden.
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Wehre dich! Prüfe noch heute deine Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch – unverbindlich.
Alkohol am Steuer ist ein Risiko – für dich und andere. Trotzdem stellt sich oft die Frage: Wie viel ist erlaubt? Wann wird es kritisch? Und welche Konsequenzen drohen, wenn die Polizei dich erwischt? Hier erfährst du, was du wissen musst.
Vor der Fahrt: Bin ich wirklich noch fahrtüchtig?
Schon geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen deine Reaktionsfähigkeit – oft ohne dass du es bewusst wahrnimmst. Dein Körper gibt dir keine eindeutigen Warnsignale, wie es bei Müdigkeit oder Krankheit der Fall wäre. Das macht die Sache besonders heimtückisch. Was vielen auch nicht bewusst ist: Schon ein lleines bier zu 0,33 Liter reicht aus, um die 0,3-Promillegrenze zu erreichen und dich somit im Straßenverkehr zu beeinträchtigen.
Was passiert mit deinem Körper?
- Deine Reaktionszeit verlängert sich erheblich – kritische Situationen erkennst du zu spät.
- Dein Sichtfeld verengt sich – Hindernisse oder Gefahren nimmst du erst im letzten Moment oder gar nicht mehr wahr.
- Dein Selbstbewusstsein steigt, während deine Fähigkeiten sinken – eine gefährliche Kombination am Steuer.
Das größte Risiko liegt in der Selbstüberschätzung: Wer denkt „Ach, das geht schon“, trifft oft genau die falsche Entscheidung. Schon ab 0,3 Promille kann dein Urteilsvermögen leiden und das Unfallrisiko steigt drastisch an.
Promillegrenzen in Deutschland
Die gesetzlichen Promillegrenzen sind klar definiert und haben ernste Konsequenzen, wenn du sie überschreitest. Hier ein Überblick:
0,0 Promille – Null Toleranz für Fahranfänger
Gilt für:
- Alle unter 21 Jahre
- Fahranfänger in der Probezeit
Was bedeutet das? Du darfst keinen Tropfen Alkohol trinken. Kein Bier zum Grillen, kein Schluck Sekt zur Feier.
Konsequenzen bei Verstoß:
- 1 Punkt in Flensburg
- Verlängerung der Probezeit
- Geldstrafe möglich
Der Gesetzgeber will dir einen sicheren Start ins Fahrerleben ermöglichen – ohne Ablenkung durch Alkohol. Dies unterstreicht die Null-Toleranz-Strategie, die für diese Altersgruppe gilt.
Besonders in der Probezeit wird es ernst: Wer hier gegen das Alkoholverbot verstößt, muss mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre rechnen – zusätzlich zum Punkt in Flensburg und einem verpflichtenden Aufbauseminar (Kostenpunkt: ca. 300 bis 500 Euro). Auch wenn kein Unfall passiert: Der Gesetzgeber setzt klare Grenzen – nicht als Schikane, sondern als Schutzmaßnahme.
0,3 Promille – Wenn dein Verhalten auffällig wird
Gilt als: Relative Fahruntüchtigkeit
Was passiert bei Auffälligkeiten? Schon ab 0,3 Promille kann es kritisch werden – etwa wenn du:
- Schlangenlinien fährst
- eine rote Ampel übersiehst
- einen Unfall verursachst
Dann drohen:
- Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Führerscheinentzug
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Hier zählt nicht nur der Wert im Blut – sondern auch dein Verhalten im Straßenverkehr.
0,5 Promille – Die offizielle Grenze für Ordnungswidrigkeiten
Ab wann wird’s teuer? Sobald du 0,5 Promille oder mehr hast und kontrolliert wirst (auch ohne Auffälligkeiten), gilt das als Ordnungswidrigkeit.
Beim ersten Verstoß drohen:
- 500 Euro Bußgeld
- 2 Punkte in Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot
Wiederholungstäter zahlen deutlich mehr und verlieren länger den Führerschein.
Auch wenn du dich noch fit fühlst: Dein Körper sieht das oft anders. Und das Gesetz sowieso.
1,1 Promille – Absolute Fahruntüchtigkeit
Hier endet jede Diskussion. Ab diesem Wert bist du laut Gesetz nicht mehr fahrtauglich. Ganz egal wie sicher oder ruhig du unterwegs bist.
Konsequenzen:
- Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr)
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
- Entzug des Führerscheins auf unbestimmte Zeit
Ein Unfall ist dabei keine Voraussetzung für die Strafe. Allein der Wert reicht aus.
1,6 Promille – Willkommen zur MPU
Jetzt wird’s richtig ernst: Ab hier musst du beweisen können, dass dir Verantwortung am Steuer bewusst ist.
Folgen ab diesem Grenzwert:
- Sofortiger Führerscheinentzug
- Anordnung einer medizinisch‐psychologischen Untersuchung (MPU) – umgangssprachlich „Idiotentest“ genannt
Erst nach bestandener MPU kannst du überhaupt wieder über eine neue Fahrerlaubnis nachdenken. Und das klappt beim ersten Versuch längst nicht immer…
Diese Grenze markiert den Punkt an dem der Staat sagt: Jetzt reicht’s wirklich.
Mythos Alkoholabbau: Warum Kaffee oder frische Luft nicht helfen
Viele glauben an schnelle Lösungen gegen Restalkohol: kalte Duschen sollen wach machen, starker Kaffee soll den Kopf klären oder ein Spaziergang an der frischen Luft soll Wunder wirken.
Die Wahrheit sieht anders aus: Dein Körper baut Alkohol nur langsam ab – im Schnitt 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde. Es gibt keinen Trick dagegen! Wer nachts feiert und morgens ins Auto steigt, hat oft noch einen gefährlichen Restalkoholwert im Blut.
Ein konkretes Rechenbeispiel:
- Du trinkst bis 2 Uhr nachts und erreichst einen geschätzten Wert von 1,5 Promille.
- Dein Körper baut pro Stunde etwa 0,1 bis 0,15 Promille ab.
- Nach vier Stunden Schlaf (bis 6 Uhr früh) sind bestenfalls 0,6 Promille abgebaut – du hast also immer noch mindestens 0,9 Promille im Blut.
Damit riskierst du nicht nur deinen Führerschein und hohe Strafen – sondern vor allem deine eigene Sicherheit sowie die anderer Verkehrsteilnehmer.
Deshalb gilt immer: Wenn Alkohol im Spiel war – lass das Auto stehen! Doch was passiert eigentlich genau bei einer Kontrolle? Und welche Rechte hast du dann?
Kontrolle durch die Polizei: Was passiert bei einer Verkehrskontrolle?
Die Polizei darf jederzeit eine allgemeine Verkehrskontrolle durchführen. Doch ein Atemalkoholtest ist nicht automatisch Pflicht. Erst wenn es konkrete Anzeichen für Alkohol am Steuer gibt – etwa unsichere Fahrweise, lallende Sprache oder der typische Geruch – kann die Polizei dich zum Test auffordern. Auch nach einem Unfall, an dem du beteiligt bist, kann ein solcher Test verlangt werden.
Muss ich dem Test zustimmen?
Nein, du kannst den Atemalkoholtest verweigern. Doch Vorsicht: Das bedeutet nicht, dass du damit aus der Sache raus bist. Im Gegenteil – oft führt eine Weigerung nur dazu, dass die Polizei einen Schritt weitergeht und eine Blutprobe anordnet (§ 81a StPO).
Dann hast du keine Wahl mehr. Die Blutentnahme erfolgt in der Regel durch einen Arzt auf der Polizeidienststelle oder im Krankenhaus.
Du denkst vielleicht: „Wenn ich den Atemtest verweigere, kaufe ich mir Zeit.“ Doch das ist ein Trugschluss. Eine Verweigerung macht dich eher verdächtig und kann das Verfahren gegen dich sogar verschärfen.
Wann wird eine Blutprobe angeordnet?
Eine Blutentnahme wird meist dann unumgänglich:
- Wenn dein Atemalkoholwert über 0,5 Promille liegt
- Bei Verdacht auf absolute oder relative Fahruntüchtigkeit
- Nach einem Unfall mit Personenschaden
Hier hört der Spaß auf: Die Ergebnisse einer Blutprobe sind vor Gericht verwertbar und können ernste Konsequenzen haben – von einem Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zum Führerscheinentzug oder sogar einer Freiheitsstrafe bei schweren Vergehen.
Es geht also nicht nur darum, ob du pusten willst oder nicht – sondern darum, welche Folgen dein Verhalten hat. Kooperation kann manchmal klüger sein als Widerstand, besonders wenn das Gesetz ohnehin am längeren Hebel sitzt.
Ob dein Fehltritt als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet wird, hängt letztlich von deinem Promillewert und deinem Fahrverhalten ab. Und eines ist sicher: Die Wahrheit kommt spätestens mit der Blutprobe ans Licht.
Nach der Kontrolle: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein Glas Wein zum Essen, ein Bier nach Feierabend – oft fühlt es sich harmlos an. Doch am Steuer kann Alkohol schnell zur Gefahr werden. Die Grenze zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat ist fließend, aber die Konsequenzen sind klar geregelt. Entscheidend sind dein Promillewert und dein Fahrverhalten.
Trunkenheit am Steuer: Wann liegt eine Ordnungswidrigkeit vor?
Nicht jeder, der mit Alkohol im Blutam Steuer fährt, begeht sofort eine Straftat. Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn du zwischen 0,5 und 1,09 Promille hast – solange du unauffällig fährst. Kein Schlingern, kein abruptes Bremsen, keine riskanten Manöver. Doch auch wenn du dich sicher fühlst: Die Strafen sind spürbar. Es drohen ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von mindestens einem Monat.
Wann wird Alkohl am Steuer zur Straftat?
Ab einem bestimmten Punkt reicht es nicht mehr zu sagen: „Ich hatte alles unter Kontrolle.“ Dann spricht das Gesetz eine klare Sprache:
- Ab 1,1 Promille giltst du als absolut fahruntüchtig – egal wie sicher du dich fühlst oder wie ruhig du fährst. Das ist eine Straftat mit möglichen Geld- oder Freiheitsstrafen. Zudem drohen bei einem Unfall auch noch Anzeigen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung.
- Schon ab 0,3 Promille, wenn dein Fahrstil auffällig ist oder es zu einem Unfall kommt, kann es strafrechtliche Konsequenzen geben. Stell dir vor: Du hattest nur zwei Bier und fühlst dich fit – doch dann übersiehst du beim Abbiegen einen Radfahrer. In diesem Moment geht es nicht mehr um Pech oder einen kleinen Fehler – sondern um eine Straftat mit ernsten Folgen.
- Ab einem Wert von 1,6 Promille ist Schluss mit lustig – zumindest aus Sicht des Gesetzes. Denn hier greift nicht nur das Strafrecht, sonder auch die Führerscheinstelle. Neben einer Geldstrafe und dem Entzug der Fahrererlaubnis kommt eine weitere Hürde auf dich zu: Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Ohne bestandene MPU bekommst du deinen Führerschein nicht zurück – egal wie lange du wartest.
Strafen & Konsequenzen bei Alkohol am Steuer
Wer erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen – je nach Schwere des Vergehens unterscheiden sich die Folgen erheblich.
Bußgelder & Punkte in Flensburg
Die finanziellen Folgen können drastisch sein: Je nach Promillewert drohen Bußgelder von mehreren Hundert bis Tausend Euro sowie Punkte in Flensburg. Dazu kommt oft ein Fahrverbot von mindestens einem Monat – manchmal sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.
Strafen-Tabelle für Alkohol am Steuer
Promillewert / Verstoßart | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot / MPU |
---|---|---|---|
0,5 – 1,09 (1. Mal) Ordnungswidrigkeit | 500 – 528,50 | 2 | 1 Monat Fahrverbot |
0,5 – 1,09 (2. Mal) Wiederholter Verstoß | 1.000 – 1.053 | 2 | 3 Monate Fahrverbot |
0,5 – 1,09 (3. Mal) Dritter Verstoß | bis zu 1.500 – 1.588 | 2 | 3 Monate Fahrverbot, Führerscheinentzug möglich |
ab 0,3 + Ausfallerscheinungen (relativ)* | Geldstrafe nach Tagessätzen | bis zu 3 | ggf. MPU + Führerscheinentzug |
ab 1,1 (absolute Fahruntüchtigkeit)** | Geld- oder Freiheitsstrafe | 3 | Führerscheinentzug + MPU |
ab 1,6 (schwerer Alkoholverstoß) | Geldstrafe + MPU-Pflicht | 3 | Führerscheinentzug auf Zeit |
*Bei auffälligem Verhalten oder Unfall trotz niedrigem Wert
**Auch ohne Ausfallerscheinungen strafbar
Fahrverbot vs. Führerscheinentzug
Ein Fahrverbot bedeutet eine Zwangspause. Dein Führerschein bleibt für eine bestimmte Zeit bei der Behörde – maximal drei Monate – und danach bekommst du ihn zurück. Beim Führerscheinentzug sieht es anders aus: Hier verlierst du ihn komplett und musst ihn neu beantragen. Oft verlangt die Behörde dann Nachweise, zum Beispiel eine MPU.
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Wann ist sie Pflicht und was kostet sie?
Die MPU – oft als „Idiotentest“ bekannt – trifft vor allem diejenigen, die mit hohen Promillewerten oder wiederholten Verstößen auffallen. Sie ist nicht nur eine Hürde auf dem Weg zurück zum Führerschein, sondern auch teuer: mehrere Hundert Euro plus mögliche Vorbereitungskurse. Ohne bestandene MPU gibt es keinen neuen Führerschein – so einfach ist das.
MPU-Kosten & Ablauf
Die Kosten liegen zwischen 600 und 800 Euro, je nach Anbieter und Region. Wer sich vorbereitet, investiert zusätzlich in Kurse – etwa 100 Euro pro Sitzung. Doch ohne Vorbereitung steigt das Risiko zu scheitern, was nicht nur frustriert, sondern auch teuer wird: Wiederholungsprüfungen kosten erneut Geld und verlängern die Sperrfrist weiter.
Ein Beispiel: Du wirst mit 1,6 Promille erwischt? Dann führt kein Weg an der MPU vorbei. Doch einfach hingehen reicht nicht – ohne überzeugende Verhaltensänderung wird es schwer zu bestehen. Viele setzen deshalb auf professionelle Vorbereitungskurse, um ihre Chancen zu verbessern. Bestehst du nicht? Dann wird es noch teurer und dein Weg zurück auf die Straße noch länger.
Fahrer unter 21 und Fahranfänger in der Probezeit
Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt Null-Toleranz beim Alkohol am Steuer: Schon ab 0,1 Promille drohen harte Konsequenzen:
- Bußgeld: mindestens 250 Euro
- Punkt in Flensburg
- Probezeitverlängerung um zwei Jahre
- Aufbauseminar (300 bis 500 Euro)
Das bedeutet nicht nur finanzielle Belastung, sondern auch Stress und Zeitaufwand.
Alkohl am Steuer: Versicherung & Regressforderungen
„Meine Versicherung zahlt ja sowieso.“ Ein gefährlicher Irrtum! Zwar übernimmt deine Kfz-Haftpflicht den Schaden des Unfallgegners – doch sie kann bis zu 5.000 Euro von dir zurückfordern (Regress). Und deine Vollkasko? Die zahlt oft gar nichts bei Alkohol am Steuer! Das heißt: Dein Auto bleibt beschädigt oder schrottreif – auf deine eigenen Kosten.
Alkohol am Steuer kann also schnell mehr kosten als nur ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg – im schlimmsten Fall zahlst du jahrelang für einen einzigen Fehler weiter.
Unfall unter Alkoholeinfluss: Welche zusätzlichen Folgen drohen mir?
Ein Moment der Unachtsamkeit, ein Glas zu viel – und plötzlich ist nichts mehr wie vorher. Ein Unfall unter Alkoholeinfluss zieht weitreichende Konsequenzen nach sich, die über das reine Bußgeld hinausgehen.
Strafrechtliche Folgen: Mehr als nur eine Geldstrafe
Je nach Schwere des Unfalls kann es nicht nur bei einer Geldstrafe bleiben. Besonders wenn Menschen verletzt werden, drohen härtere Strafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Zudem kann dir die Fahrerlaubnis für lange Zeit entzogen werden – in manchen Fällen sogar dauerhaft.
Versicherungsprobleme: Wenn du auf den Kosten sitzen bleibst
Deine Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt zwar den Schaden des Unfallgegners, doch sie kann das Geld von dir zurückfordern (Regress). Das bedeutet: Du zahlst am Ende selbst – und das kann teuer werden. Noch schlimmer sieht es bei der Vollkasko-Versicherung aus: Sie darf die Zahlung komplett verweigern, sodass du deinen eigenen Schaden allein tragen musst.
Ein Unfall unter Alkoholeinfluss hat also nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern trifft dich auch finanziell mit voller Wucht. Wer einmal in diese Lage gerät, merkt schnell: Die paar Drinks waren es nicht wert.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – Lohnt sich das?
Der Brief liegt im Kasten – ein Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Zahlen oder Einspruch einlegen? Nicht jeder Bescheid ist korrekt, und manchmal lohnt es sich genauer hinzusehen. Besonders wenn Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, solltest du deine Möglichkeiten prüfen.
Die Frist ist knapp: Nur zwei Wochen hast du Zeit, um Einspruch einzulegen. Danach wird der Bescheid rechtskräftig und lässt sich kaum noch anfechten.
Bußgeldbescheid erhalten?
Prüfe jetzt kostenlos deine Einspruchsmöglichkeiten mit freem.
Ein Einspruch könnte Erfolg haben, wenn Messgeräte fehlerhaft waren oder Verkehrszeichen schlecht sichtbar aufgestellt wurden. Auch formale Fehler im Bescheid können ihn unwirksam machen – zum Beispiel falsche Daten oder unklare Beweise wie unscharfe Blitzerfotos.
Kurz gesagt: Ein gut begründeter Einspruch spart dir möglicherweise Punkte und Geld – aber nur innerhalb der Frist.
So legst du richtig Einspruch ein
Ein Bußgeldbescheid ist ärgerlich – aber nicht immer korrekt. Du hast das Recht auf Einspruch, doch dabei gibt es einige Dinge zu beachten.
1. Frist beachten: Nur zwei Wochen Zeit
Nach Zustellung bleiben genau 14 Tage für deinen Einspruch bei der zuständigen Behörde. Verpasst du diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig und deine Chancen schwinden erheblich.
2. Form des Einspruchs: Einfacher als gedacht
Du brauchst kein kompliziertes Schreiben oder einen Anwalt – eine E-Mail oder ein Brief reicht aus! Wichtig sind folgende Angaben:
- Dein Name und deine Adresse
- Das Aktenzeichen des Bußgeldbescheids
- Eine klare Erklärung deines Widerspruchs
Eine ausführliche Begründung kannst du später nachreichen.
3. Typische Gründe für einen erfolgreichen Einspruch
Nicht jeder Bußgeldbescheid hält einer genauen Prüfung stand:
- Formfehler: Falsches Datum oder falsches Kennzeichen im Bescheid können ihn unwirksam machen.
- Fehlende Beweise: Unscharfe Blitzerfotos oder unklare Fahreridentität sind Angriffspunkte.
- Verjährung: Wurde der Bescheid erst nach mehr als drei Monaten verschickt (§ 26 Abs. 3 StVG), könnte die Tat verjährt sein.
4. Was passiert nach dem Einspruch?
Die Behörde prüft den Fall erneut und entscheidet:
a) Der Bescheid wird aufgehoben – keine Strafe für dich! b) Der Bescheid bleibt bestehen – dann bleibt nur noch der Gang vor Gericht (das sollte gut überlegt sein).
Fazit: Ein gut vorbereiteter Einspruch kann sich lohnen! Wer Zweifel an einem Bußgeldbescheid hat, sollte seine Rechte kennen und handeln – bevor die Frist abläuft.
Wie bekomme ich meinen Führerschein zurück nach einem Entzug wegen Alkohol am Steuer?
Sperrfrist abwarten – und dann?
Der Führerschein ist weg, die Sperrfrist läuft – doch was passiert danach? Viele denken, dass sie nach Ablauf der Frist einfach wieder losfahren dürfen. Leider ist es nicht so einfach. Dein Führerschein kommt nicht von allein zurück, du musst ihn neu beantragen. Und je nach Fall kann das komplizierter sein als gedacht.
Neubeantragung der Fahrerlaubnis – was auf dich zukommt
Der erste Schritt führt dich zur Führerscheinstelle deines Wohnorts. Dort stellst du den Antrag auf Wiedererteilung. Doch Vorsicht: Nicht jeder bekommt seinen Führerschein ohne Weiteres zurück. Besonders bei hohen Promillewerten oder wiederholten Verstößen kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt werden.
Hier lohnt es sich, vorbereitet zu sein: Wer frühzeitig Abstinenznachweise sammelt oder sich mit den Anforderungen der MPU auseinandersetzt, hat bessere Chancen auf eine Wiedererteilung.
Alternative Verkehrsmittel: Auch hier gilt Promillegrenze
Betrunken auf dem Fahrrad – was droht dir wirklich?
Viele denken: Wer betrunken ist, kann doch einfach das Auto stehen lassen und aufs Rad umsteigen. Klingt vernünftig – kann aber rechtlich nach hinten losgehen.
Denn auch auf dem Fahrrad gelten klare Regeln. Ab einem Wert von 1,6 Promille bist du laut Gesetz absolut fahruntüchtig – ganz egal, ob du sicher fährst oder nicht. Wirst du mit diesem Wert oder mehr kontrolliert, drohen dir ernste Konsequenzen:
- Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird verpflichtend angeordnet.
- Bestehst du die MPU nicht, kann dir sogar der Führerschein für alle Fahrzeugklassen entzogen werden – selbst wenn du gar kein Auto gefahren bist.
- Zusätzlich erwartet dich eine Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg.
Schon ab etwa 0,3 Promille kann es kritisch werden, wenn dein Fahrverhalten auffällig ist (z. B. Schlangenlinien). Dann liegt eine sogenannte „relative Fahruntüchtigkeit“ vor – ebenfalls mit möglichen strafrechtlichen Folgen (§ 316 StGB).
Kurz gesagt: Auch wer nur mit dem Rad unterwegs ist, sollte wissen – Alkohol am Lenker bringt dich schneller aus der Spur als gedacht.
Müssen auch Fahrradfahrer zur MPU?
Ja – und zwar dann, wenn sie mit mindestens 1,6 Promille erwischt werden oder mehrfach auffällig waren. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann deine generelle Eignung zum Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr.
Das bedeutet: Selbst wenn du aktuell gar keinen Führerschein besitzt oder nur Fahrrad fährst, kann dir durch eine negative MPU die spätere Erteilung einer Fahrerlaubnis verweigert werden.
Wer bereits einen Führerschein hat (z. B. fürs Auto), riskiert bei einer negativen MPU den kompletten Entzug dieser Erlaubnis.
E-Scooter fahren unter Alkohol? Keine gute Idee
Beim E-Scooter sieht es noch strenger aus: Hier gelten dieselben Grenzwerte wie beim Autofahren:
- Ab 0,5 Promille drohen Bußgeld + Punkte + Fahrverbot
- Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit = Straftat
- Ab 1,6 Promille folgt zusätzlich die Pflicht zur MPU
Egal ob zwei Räder ohne Motor oder zwei Räder mit Akku: Wer trinkt und fährt riskiert seinen Führerschein schneller als gedacht.
Was ist mit Drogen?
Drogen am Steuer – Konsequenzen sind oft noch härter
Im Straßenverkehr gibt es bei Drogen keine Toleranz. Wer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln fährt, riskiert nicht nur Bußgelder – sondern häufig den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis.
Hier die wichtigsten Fakten im Überblick:
SubstanzFolgen beim Erstverstoß (ohne Gefährdung)Weitere KonsequenzenCannabis, Kokain, Amphetamin etc.500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat FahrverbotBei Wiederholung: bis zu 1.500 €, MPU-PflichtTHC im Blut (Grenzwert: 1 ng/ml)Reicht für Ordnungswidrigkeit – auch ohne AusfallerscheinungenFührerscheinbehörde kann Eignung infrage stellenMischkonsum (z. B. Alkohol + Drogen)Strafrechtlich relevant (§ 316 oder § 315c StGB), Freiheitsstrafe möglichSofortige Fahrerlaubnisentziehung
Wichtig zu wissen: Schon der bloße Nachweis eines verbotenen Stoffes im Blut reicht aus – es braucht kein auffälliges Fahrverhalten!
MPU nach Drogenkonsum fast immer Pflicht
Wer mit illegalen Substanzen erwischt wird, muss fast immer zur MPU. Dabei geht es nicht nur um die Fahrt selbst – sondern um deine grundsätzliche Fahreignung.
Fragen wie:
- Hast du deinen Konsum dauerhaft eingestellt?
- Wie gehst du heute mit Risiken und Verantwortung um?
- Bist du abstinent? Und kannst du das belegen?
stehen im Zentrum der Prüfung.
Tipp: Wer eine positive MPU bestehen will, sollte frühzeitig ein anerkanntes Abstinenzprogramm beginnen (z.B. Urinkontrollen über sechs oder zwölf Monate). Auch eine verkehrspsychologische Beratung kann helfen.
Keine Bagatelle: Führerscheinverlust auch bei „einmaligem“ Konsum
Viele unterschätzen die Tragweite eines einzelnen Verstoßes. Doch selbst wer „nur einmal probiert“ hat und dabei kontrolliert wurde, verliert häufig seine Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit.
Die Führerscheinstellen prüfen streng:
Wer illegale Drogen konsumiert und gleichzeitig am Straßenverkehr teilnimmt, zeigt mangelnde Eignung zum Führen von Fahrzeugen (§ 11 FeV).
Fazit: Ein Drogendelikt ist kein Kavaliersdelikt – schon ein kleiner Fehler kann dich jahrelang den Führerschein kosten.
Was tun bei drohendem Führerscheinentzug?
Wenn Post von der Behörde kommt und dein Führerschein auf dem Spiel steht:
Sofort handeln!
- Fristen beachten – oft bleiben nur wenige Tage für Stellungnahmen.
- Akteneinsicht beantragen oder durch Anwalt nehmen lassen.
- Frühzeitig Abstinenznachweise sichern.
- Bei drohender MPU rechtzeitig vorbereiten lassen!
Niemand muss diese Schritte allein gehen – Fachanwälte für Verkehrsrecht kennen die Fallstricke und Chancen einer erfolgreichen Verteidigung.
Und wer früh handelt? Hat bessere Karten in einem schwierigen Verfahren.
Alkohol am Steuer – weitere Fragen
Dein Einspruch – auch nach dem Bußgeldbescheid
Du hast bereits einen Bußgeldbescheid bekommen? Kein Problem. Als Mitglied im freem Club sicherst du dir rückwirkenden Rechtsschutz und professionelle Verteidigung – ohne versteckte Kosten.
Deine Vorteile:
Einspruch auch nach Erhalt des Bescheids möglich. Erfahrene Anwälte prüfen deine Chancen. Günstiger Clubtarif statt teurer Einzelberatung.
Wie kann freem dir helfen?
Ein verlorener Führerschein bedeutet oft Stress im Alltag und Unsicherheit über die nächsten Schritte. Genau hier setzt freem an: Wir prüfen deinen Fall kostenlos in einer Ersteinschätzung und zeigen dir mögliche Wege auf – sei es beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid oder bei der Wiedererlangung deiner Fahrerlaubnis nach einem Entzug.
Unsere Experten wissen genau, worauf es ankommt und welche Fehler häufig gemacht werden. So kannst du fundierte Entscheidungen treffen statt blindlings Strafen hinzunehmen.
Hast du Fragen oder bist betroffen? Dann prüfe jetzt kostenlos deine Möglichkeiten mit freem:
- Punkteabfrage: In 2 Minuten kostenlos Punktestand abfragen
- Bußgeldrechner: Punkte, Bußgeld oder Fahrverbot berechnen
- Bußgeldcheck: Was ist passiert?