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Zu nah aufgefahren: Alles, was Sie bei einem Abstandsverstoß beachten müssen

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Abstandsmessung-und-Abstandsverstoß

Verkehrsrechtsexperte

Geprüft von Steffen Klug

Verkehrsrechtsexperte

Das Wichtigste zum Thema „Abstandsverstoß“

  • Das zu nahe Auffahren ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit.
  • Die Abstandsregel gilt für alle Fahrzeuge, auch für Motorräder.
  • Bei einem Unfall aufgrund von zu nahem Auffahren wird dem Auffahrenden die Schuld gegeben.
  • Die Bußgelder bei zu nahem Auffahren variieren, je nach Geschwindigkeit und Abstand.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu messen.
  • Eine Ausrede wie „Ich hatte nicht genug Platz zum Bremsen“ wird meist nicht akzeptiert.
  • Ein zu geringer Abstand kann auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot nach sich ziehen.
  • In der Regel beträgt der Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug bei normaler Geschwindigkeit mindestens eine Sekunde.
  • Bei schlechten Sichtverhältnissen oder nasser Fahrbahn sollte der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug erhöht werden.
  • Auf Autobahnen sollten Sie noch einen größeren Abstand einhalten, da die Geschwindigkeiten höher sind.
  • Eine gute Faustregel für den Sicherheitsabstand lautet: „Abstand = halber Tacho in Metern“.
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Abstand im Straßenverkehr – Abstand nicht eingehalten? Zu dicht aufgefahren?

Strenge Vorschriften und Regelungen garantieren die Sicherheit im Straßenverkehr. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Fahrzeugen. Ob beim Autofahren auf der Autobahn, dem Fahren durch die Stadt oder den gesonderten Regelungen für LKW Fahrer:innen – eine Überschreitung dieser Regeln kann möglicherweise ein Bußgeld nach sich ziehen. Doch es gibt Möglichkeiten, sich gegen solche Strafen zu wehren.

Im Folgenden erklären wir die Rechte und Pflichten bei Abstandsverstößen im Verkehr und geben Tipps zur Vermeidung solcher Situationen sowie einen Überblick über alternative Möglichkeiten, einen Bußgeldbescheid zu vermeiden.

Abstandsmessung – Wann bin ich zu dicht dran und welcher Abstand muss vorhanden sein?

Beim Autofahren müssen Sie stets einen gewissen Mindestabstand zu anderen Fahrzeugen und Verkehrsteilnehmer:innen einhalten. Wenn Sie diesen Abstand unterschreiten, kann es zu Sanktionen wie Punkten in Flensburg, Bußgeldern, Auslagen und sogar einer Verlängerung der Probezeit kommen. Im Straßenverkehr hängt der erforderliche Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von der gefahrenen Geschwindigkeit und der jeweiligen Verkehrssituation ab. Es ist wichtig, einen ausreichenden Abstand zu halten, um auf unerwartete Ereignisse schnell und sicher reagieren zu können.

Um unnötige Kosten zu vermeiden und sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht zu gefährden, sollten Sie mithilfe des Tachowerts und der 2-Sekunden-Regel regelmäßig den vorgeschriebenen Mindestabstand überprüfen. Wenn Sie sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten und vorsichtig beim Bremsen sind, vermeiden Sie auch Unfälle aufgrund einer Abstandsunterschreitung. Generell ist es wichtig, die rechtliche Grundlage für Abstandsverstöße zu kennen.

Abstand-im-Straßenverkehr

Was sind die gesetzlichen Grundlagen für den Abstandsverstoß?

Welcher Abstand ist beim Autofahren vorgeschrieben? Der Mindestabstand beim Autofahren wird durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt.

  • Bis 80 km/h: gemäß StVO muss der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, dass auch im Fall eines plötzlichen Abbremsens sicher dahinter gehalten werden kann.
  • Ab 80 km/h: Ab 80 km/h ist ein Abstand von 2 Sekunden oder dem halben Tachowert gefordert, was bei 100 km/h nach einer mindestens 50 Meter großen Lücke verlangt.
  • Für Lastwagen: Für LKWs, die über 3,5 Tonnen Gewicht haben und Omnibusse gilt bereits ab 50 km/h ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern.

Wenn Sie diese Abstände unterschreiten, kann es gegebenenfalls zu Sachbeschädigungen und Verletzungen anderer Verkehrsteilnehmer:innen kommen. Deshalb wird ein zu geringer Abstand zu Vorfahrenden als Verstoß angesehen und kann mit Sanktionen, Punkten in Flensburg und Bußgeldern bestraft werden. Um den Kostenfaktor so gering wie möglich zu halten, empfehlen Expert:innen, sich umfassend über die eigenen Rechte und Pflichten zu informieren. Auch ist es ratsam, besonders vorsichtig beim Bremsen und Gasgeben zu sein, um Unfälle wegen Unterschreitung des vorgeschriebenen Abstands zu vermeiden.

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Wie werden Abstandsverstöße ermittelt?

Ein Abstandsverstoß beim Autofahren kann nach unterschiedlichen Methoden festgestellt werden. Die häufigste Methode ist der Einsatz von Videokameras. Verstöße können mit Punkten in Flensburg, Bußgeldern gemäß Bußgeldkatalog oder sogar mit einem Fahrverbot enden. Für weitere Fragen empfehlen wir die Kontaktaufnahme zu unseren Expert:innen von freem.

Abstandsmessung – diese Methoden gibt es:

Ein wichtiges Thema im Straßenverkehr ist die korrekte Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands. Doch wie können Verstöße anhand moderner Technologien erkannt und geahndet werden? Es gibt verschiedene Methoden der Abstandsmessung, die sowohl in der Forschung als auch im Alltag zum Einsatz kommen. In diesem Artikel stellen wir die verschiedenen Methoden der Abstandsmessung und deren Anwendung vor.

1. Die Videoabstandsmessanlage (VAMA)

Die Videoabstandsmessanlage, kurz VAMA oder auch Videomessgerät genannt, ist eine Technologie, die häufig zur Messung des Abstands zwischen Fahrzeugen an Autobahnen eingesetzt wird.  Sie besteht aus zwei Komponenten – der Bildkamera und der Verarbeitungssoftware – die gemeinsam ein automatisiertes Erkennungssystem liefern.

2. Abstandsmessung – Das ProViDa-System

Das ProViDa-System (Processing and Video Detection for Abstand) ist eine Technologie, die zur Messung des Abstands zwischen Fahrzeugen an Autobahnen und Schnellstraßen verwendet wird. Es ist ein computergestütztes Erkennungssystem, bei dem Videokameras, Verarbeitungssoftware und Sensoren dazu genutzt werden, den tatsächlichen Abstand zwischen Fahrzeugen in Echtzeit zu messen. Dabei können vorhandene Warnsysteme aktiviert oder automatisch Stopplicht-anlagen betätigt werden, um Unfälle auf der Straße zu verhindern. 

3. Das Verkehrskontroll-System (VKS)

Das Verkehrskontrollsystem (VKS) ist ein computergestütztes System, das verwendet wird, um den Verkehr auf Autobahnen zu überwachen. Das System besteht aus mehreren Komponenten, darunter Sensoren, Videokameras und speziell entwickelte Algorithmen, die Informationen auswerten können. Der große Vorteil des Systems liegt darin, dass es dem Anwender die Möglichkeit bietet, in Echtzeit präzise Abstandsdaten zu erhalten. 

Was ist ein 2-Sekunden-Abstand und wie viel Abstand muss ich bei 80 km/h halten?

Ein Abstandsverstoß beim Autofahren wird hauptsächlich durch den Einsatz von Videokameras festgestellt. Um selbst ein Gefühl für den Abstand zu bekommen, kann die fahrende Person den 2- Sekunden-Abstand berechnen. Hierbei sollte der oder die Fahrer:in das vorausfahrende Auto beobachten. Fährt es an einer markanten Stelle vorbei (Begrenzungspfosten etc.) beginnt man die Sekunden zu zählen, bis man selbst an der Stelle vorbeigefahren ist.

Kleiner Tipp: Wer „einundzwanzig“ langsam ausspricht, braucht dafür etwa eine Sekunde. Also „21, 22, 23 …“ zählen.

Bei einer Fahrgeschwindigkeit von 80 km/h bei guter Sicht und guten Straßenverhältnissen gilt: halber Tacho in Metern. Also die eigene Fahrgeschwindigkeit durch zwei teilen, das ergibt den Mindestabstand in Metern, der zum nächsten Fahrzeug eingehalten werden muss.

Bei einem Tempo von 80 km/h bedeutet dies zum Beispiel 40 Meter Abstand. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass sich bei schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften und im Stadtverkehr der Sicherheitsabstand verdoppelt. Dies entspricht also 1:1 dem Tachowert. Zum Beispiel bei einem Tempo von 80 km/h bedeutet dies einen Sicherheitsabstand von 80 Metern.

Verstöße können mit Punkten in Flensburg, Bußgeld gemäß dem Bußgeldkatalog oder sogar mit einem Fahrverbot geahndet werden. Es empfiehlt sich deshalb, rechtzeitig einen Anwalt oder eine Anwältin zu kontaktieren. 

Warum ist der Mindestabstand bei Auto- und Lkw-Fahrern so wichtig?

Den gesetzlichen Mindestabstand gibt es, um die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer:innen zu minimieren. Je geringer der Abstand zwischen zwei Fahrzeugen ist, desto höher ist die Gefahr eines Unfalls, da ein kontrolliertes Bremsen bei einem zu geringen Abstand nicht mehr möglich ist. Daher werden Verstöße hoheitlich geahndet. 

Verstöße können mit Punkten in Flensburg, einem Bußgeld gemäß dem Bußgeldkatalog oder sogar einem Fahrverbot bestraft werden. Für eine weitere rechtliche Beratung empfiehlt es sich, eine/n versierten Anwalt oder Anwältin von freem zu kontaktieren. 

Abstand bis 80 km/h – Was gilt?

Gemäß § 4 Absatz 1 der StVO gilt, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muss, dass auch bei plötzlichem Bremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs ein Zusammenstoß vermieden werden kann.

Abstand ab 80 km/h: Halber Tacho

Der Mindestabstand ab 80 km/h entspricht gemäß StVO dem halben Tachowert. Das heißt, wenn man bei guten Sichtverhältnissen mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h außerorts fährt, dann muss man mindestens 50 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten. Wenn man sich an den halben Tacho hält, bedeutet das, dass man nicht näher als die Hälfte des Tachowertes in Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug auffahren darf. Sollte dennoch ein Verstoß zum eigenen Nachteil festgestellt werden, muss man mit Punkten in Flensburg, einem Bußgeld oder – im schlimmsten Fall – sogar mit einem Fahrverbot rechnen.

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Wie kann ich den Mindestabstand selbst berechnen?

Ja, man kann den Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug selbst berechnen, indem man die 2-Sekunden-Regel anwendet. Dazu wählt man einen festen Punkt am Straßenrand aus und beginnt zu zählen, sobald das vorausfahrende Fahrzeug diesen Punkt passiert. Wenn man den gleichen Punkt erst nach zwei Sekunden erreicht, hat man einen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten.

Wenn die Straßenbedingungen wie beispielsweise nasse oder glatte Fahrbahnoberflächen oder schlechte Sichtverhältnisse schwierig sind, sollte man den Abstand vergrößern und mehr Zeit einplanen, um sicherzustellen, dass man ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug hat. Sollte man trotzdem ertappt werden, können Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot drohen.   

Abstandsmessung – Ist zu dichtes Auffahren Nötigung?

Ja, ein zu dichtes Auffahren kann als Nötigung im Straßenverkehr angesehen werden, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährdet werden. Insbesondere, wenn der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so gering ist, dass der oder die hinter ihm fahrende Fahrer:in im Falle einer plötzlichen Bremsung nicht mehr rechtzeitig anhalten kann, kann dies als Nötigung angesehen werden.

Die Nötigung im Straßenverkehr ist ein Vergehen, das nach § 240 StGB mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Es ist daher wichtig, ausreichenden Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten, um potenziell gefährliche Situationen zu vermeiden und sich und andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht zu gefährden.

Wie groß muss der Sicherheitsabstand laut StVO sein?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt keinen konkreten Mindestabstand fest, den man zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten muss. Stattdessen wird in §4 Absatz 1 der StVO allgemein gefordert, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muss, dass auch bei plötzlichem Bremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs ein Zusammenstoß vermieden werden kann. Ab 80 km/h muss ein Mindestabstand entsprechend dem halben Tachowert in Metern eingehalten werden.

Die 2-Sekunden-Regel, die bereits erwähnt wurde, ist eine Faustregel für den Sicherheitsabstand. Eine andere Möglichkeit, um den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu messen, ist der Abstandstacho, der in einigen modernen Autos verbaut ist. Dieser misst den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und zeigt an, ob der Abstand ausreichend ist oder nicht.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass der Abstand nicht allein von der Geschwindigkeit abhängt, sondern auch von den Straßenbedingungen, dem Wetter und anderen Faktoren abhängt. Man sollte immer einen ausreichenden Abstand halten, um im Fall von plötzlichen Bremsmanövern oder anderen Verkehrssituationen sicher handeln zu können.

Abstandsverstoß während der Probezeit – welches Strafmaß?

Wenn ein:e Fahranfänger:in in der Probezeit gegen die Abstandsregelung der StVO verstößt, hat dies in der Regel ein Bußgeld und gegebenenfalls weitere Konsequenzen zur Folge. Je nachdem, wie groß der Abstandsverstoß war und ob es zu einer Gefährdung oder einem Unfall gekommen ist, können unterschiedliche Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot verhängt werden. In der Regel wird bei einem Verstoß gegen den Sicherheitsabstand ab 80 km/h ein Bußgeld von mindestens 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Besonders schwerwiegende Verstöße können aber auch zu höheren Bußgeldern und weiteren Konsequenzen wie einer verlängerten Probezeit, der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einem Fahrverbot führen. In jedem Fall ist es ratsam, den Sicherheitsabstand immer einzuhalten, um Bußgelder und andere Strafen zu vermeiden und für mehr Sicherheit auf den Straßen zu sorgen.

Abstandsmessung – Welche Strafen drohen bei zu geringem Abstand?

Wer gegen die Abstandsregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt, muss mit verschiedenen Sanktionen rechnen. Die Höhe der Strafen hängt von der Schwere des Verstoßes ab. In der Regel werden bei einem Verstoß gegen den Sicherheitsabstand folgende Sanktionen verhängt:

Bußgeldkatalog – Diese Strafen gelten bei Abstandsverstößen

Abstandsverstoß/ Tatbe­standBußgeldPunkte in FlensburgFahrverbot
Ab­stands­ver­stoß bis 80 km/h25 €
… mit Ge­fähr­dung30 €
… mit Sach­be­schä­di­gung35 €
Ab­stands­ver­stoß über 80 km/hBeispiel: Abstand bei
90 km/h
< als 5/10 Halber Ta­cho­wert22,5 m75 €1
< als 4/10 Halber Ta­cho­wert18 m100 €1
< als 3/10 Halber Ta­cho­wert13,5 m160 €1
< als 2/10 Halber Ta­cho­wert9 m240 €1
< als 1/10 Halber Ta­cho­wert4,5 m320 €1
Ab­stands­ver­stoß über 100 km/hBeispiel: Abstand bei
120 km/h
< als 5/10 Halber Ta­cho­wert30 m75 €1
< als 4/10 Halber Ta­cho­wert24 m100 €1
< als 3/10 Halber Ta­cho­wert18 m160 €21 Monat
< als 2/10 Halber Ta­cho­wert12 m240 €22 Monate
< als 1/10 Halber Ta­cho­wert6 m320 €23 Monate
Ab­stands­ver­stoß über 130 km/hBeispiel: Abstand bei 140 km/h
< als 5/10 Halber Ta­cho­wert35 m100 €1
< als 4/10 Halber Ta­cho­wert28 m180 €1
< als 3/10 Halber Ta­cho­wert21 m240 €21 Monat
< als 2/10 Halber Ta­cho­wert14 m320 €22 Monate
< als 1/10 Halber Ta­cho­wert7 m400 €23 Monate
  • Bußgeld: Das Bußgeld beträgt mindestens 25 Euro und kann bei besonders schwerwiegenden Verstößen bis zu 400 Euro betragen.
  • Punkte in Flensburg: Für einen Verstoß gegen den Sicherheitsabstand werden in der Regel ein bis zwei Punkte in Flensburg eingetragen.
  • Fahrverbot: Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten verhängt werden.
  • Strafanzeige: Wenn durch den Abstandsverstoß eine Gefährdung oder Sachbeschädigung entsteht, kann eine Strafanzeige folgen.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass jeder Verstoß gegen den Sicherheitsabstand individuell bewertet wird und es daher auch zu abweichenden Sanktionen kommen kann. Besonders schwere Abstandsverstöße können beispielsweise zu höheren Bußgeldern oder mehrmonatigen Fahrverboten führen.

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Was mache ich, wenn ein Lückenspringer meinen Sicherheitsabstand verkürzt?

Wenn ein „Lückenspringer“ – also ein:e andere:r Verkehrsteilnehmer:in – in den Sicherheitsabstand vor Ihnen hineinfährt und diesen verkürzt, sollten Sie zunächst ruhig bleiben und nicht in Panik geraten.

Es ist wichtig, den Sicherheitsabstand zum Vordermann wiederherzustellen, um im Falle einer Bremsung ausreichend reagieren zu können. Wenn andere Verkehrsteilnehmer:innen in den Abstand hineinfährt, sollten Sie versuchen, vorausschauend zu reagieren und den Abstand wiederherzustellen, indem Sie beispielsweise die Geschwindigkeit reduzieren.

Vermeiden Sie aggressive Reaktionen wie Hupen oder dichtes Auffahren. Dies kann zu gefährlichen Situationen führen und sollte daher vermieden werden. Sollten andere Verkehrsteilnehmer:innen wiederholt und bewusst Ihren Sicherheitsabstand verkürzen, sollten Sie gegebenenfalls die Polizei informieren und das Verhalten der betreffenden Fahrer:in melden.

Wie reagiere ich richtig bei Dränglern?

Reagieren auf Drängler – Ihre Rechte und Pflichten: Wenn Sie von einem Drängler bedrängt werden, sollten Sie besonnen reagieren und keinesfalls selbst aggressiv werden oder zu riskanten Manövern greifen. Hier sind einige Empfehlungen:

  1. Ruhe bewahren: Versuchen Sie, gelassen zu bleiben und sich nicht von dem Drängler oder der Dränglerin provozieren zu lassen.
  2. Sicherheit erhöhen: Wenn möglich, erhöhen Sie Ihre eigene Sicherheit, indem Sie beispielsweise den Abstand zum Vordermann oder -frau vergrößern oder Ihre Geschwindigkeit reduzieren. Dies gibt Ihnen mehr Zeit und Raum, um im Falle eines Bremsmanövers angemessen zu reagieren.
  3. Rechts fahren: Wenn es Ihnen möglich ist, weichen Sie auf die rechte Spur aus, um dem Drängler Platz zu machen. Sollte keine rechte Spur vorhanden sein, bleiben Sie auf Ihrer Spur und fahren Sie weiter mit angemessener Geschwindigkeit.
  4. Polizei informieren: Wenn der Drängler oder die Dränglerin weiterhin gefährlich nah auffährt oder Sie bedrängt, sollten Sie gegebenenfalls die Polizei informieren und das Verhalten des betreffenden Fahrers oder Fahrerin melden. Machen Sie dazu möglichst genaue Angaben zum Fahrer oder Fahrerin, zum Fahrzeug und zum Kennzeichen.

Es ist besonders wichtig, dass Sie sich nicht provozieren lassen und keine riskanten Manöver durchführen. Ihre Sicherheit hat oberste Priorität.

Abstand zu Radfahrern und Fußgängern – was gilt hier?

Der Mindestabstand zu Radfahrer:innen und Fußgänger:innen ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Hier gelten folgende Abstandsregelungen:

  • Innerorts: Beim Überholen von Radfahrern müssen Sie einen seitlichen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Wenn Radfahrer:innen auf dem Radweg fährt, müssen Sie mindestens einen halben Meter Abstand halten. Beim Vorbeifahren an Fußgänger:innen sollten Sie einen angemessenen Abstand einhalten, um diese nicht zu gefährden.
  • Außerorts: Auch außerhalb geschlossener Ortschaften gilt ein seitlicher Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrer:innen. Wenn der Radfahrer:innen auf dem Radweg fährt, müssen Sie mindestens einen halben Meter Abstand halten.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Mindestabstände nur als Richtwerte zu verstehen sind und in bestimmten Situationen mehr Abstand erforderlich sein kann, zum Beispiel bei schlechten Sichtverhältnissen oder bei plötzlichen Ausweichmanövern der Radfahrer:in oder Fußgänger:in. Grundsätzlich gilt, dass Sie immer eine angemessene Geschwindigkeit wählen müssen, um jederzeit sicher und angemessen reagieren zu können

Gibt es bei der Abstandsmessung eine Toleranz?

Ja, bei der Abstandsmessung wird eine Toleranz berücksichtigt. Diese hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Geschwindigkeit, mit der die Fahrzeuge unterwegs sind, der Genauigkeit der Messgeräte und auch den örtlichen Gegebenheiten. In der Regel wird bei der Abstandsmessung eine Toleranz von etwa 10 Prozent zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass der tatsächlich gemessene Abstand um bis zu 10 Prozent von dem angezeigten Wert abweichen kann, bevor ein Verstoß geahndet wird. Allerdings können die genauen Toleranzwerte je nach Messverfahren und Messgerät variieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Toleranz nur dazu dient, Messfehler auszugleichen. 

Ist ein Einspruch bei einem Abstandsverstoß sinnvoll?

Ob ein Einspruch bei einem Abstandsverstoß sinnvoll ist, hängt von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Abstandsmessung nicht korrekt durchgeführt wurde oder dass es andere Umstände gibt, die Ihren Verstoß rechtfertigen oder mildern könnten, dann kann es durchaus sinnvoll sein, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Allerdings sollten Sie sich vor einem Einspruch immer gründlich über die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken informieren.

Eine qualifizierte juristische Beratung kann Ihnen dabei helfen, die Erfolgsaussichten eines Einspruchs realistisch einzuschätzen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Bei freem können Sie eine solche juristische Beratung in Anspruch nehmen. Das Angebot von freem umfasst eine Erstberatung durch eine:n erfahrenen Anwält:in, der Ihnen eine Einschätzung der rechtlichen Lage gibt und mögliche Handlungsoptionen aufzeigt. Auf Basis dieser Erstberatung können Sie entscheiden, ob Sie weitergehende juristische Unterstützung wünschen.

Dabei arbeitet freem mit einem Netzwerk von Anwält:innen zusammen, die auf Verkehrsrecht spezialisiert sind und über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Mandant:innen in Bußgeldverfahren verfügen. Eine solche juristische Beratung kann Ihnen helfen, mögliche Fehler oder Schwachstellen im Bußgeldbescheid oder der Abstandsmessung aufzudecken und gezielt dagegen vorzugehen. In vielen Fällen kann eine solche Beratung dazu beitragen, die Strafe zu reduzieren oder sogar ganz abzuwenden.

Wann kann man eine Abstandsmessung anfechten?

Es gibt verschiedene Gründe, weswegen man eine Abstandsmessung anfechten kann.

  • Es liegt tatsächlich kein Verstoß vor
  • Fehler beim Messgerät
  • Fehlerhafte Zeitmessung oder
  • Ungeschultes Personal.

Wenn tatsächlich überhaupt kein Verstoß vorlag, haben Sie gute Chancen, den Bußgeldbescheid abzuwehren. Fehler beim Messgerät oder in der Kamera können zur Unverwertbarkeit der Messung führen. Obwohl diese Geräte regelmäßig gewartet und überprüft werden, können sie Fehler aufweisen, was den Einspruch gegebenenfalls erfolgreich machen kann.

Ein weiterer Grund ist eine fehlerhafte Zeitmessung. Bisweilen verpassen Beamt:innen die gesetzlich vorgeschriebene Zeitspanne zur Überprüfung des durchlaufenen Weges und stellen so einen falschen Verdacht auf. In solchen Fällen kann man einen Einspruch zur Quellenverifizierung vorbringen.

Der letzte Grund für einen erfolgreichen Einspruch kann ungeschultes Personal sein. Oftmals sind es nicht offiziell ausgebildete Beamt:innen, die die Messgeräte bedienen und dabei Fehler machen. Daher ist es möglich, dem Einspruch zum Erfolg zu verhelfen, indem man belegt, dass die Messeinrichtung nicht ordentlich funktionierte bzw. falsche Werte lieferte.

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Wie kann freem Ihnen weiterhelfen?

Auf der Webseite gofreem.de wird ein rechtlicher Hilfedienst für Verbraucher:innen angeboten, der kostenlos genutzt werden kann. Hierbei ist es möglich, unabhängige und professionelle Beratung zu verschiedenen Themen des Straßenverkehrs zu erhalten. Von der Überprüfung von Fahrverboten über die Begutachtung des Bußgeldbescheids bis hin zur Einsichtnahme in die Ermittlungsakte – freem bietet eine umfassende rechtliche Hilfestellung für alle, die sich nicht selbst mit dem aktuellen Sachverhalt auseinandersetzen möchten oder Unterstützung benötigen. Dank des transparenten und einfachen Verfahrens kann freem sicher und unkompliziert auf die Bedürfnisse von Betroffenen eingehen und dabei helfen, ungerechtfertigte Bußgeldbescheide anzufechten.

Außerdem findet sich auf der Webseite von freem eine umfangreiche Sammlung von Ratgebern, die Informationen zum Umgang mit verschiedenen Verkehrssünden und möglichen Strafen liefern.  Zudem gibt es bei freem auch zahlreiche Hilfestellungen beim Ausfüllen des Anhörungsbogens, damit man möglichst schnell und unkompliziert ein gerechtes Ergebnis erhält. Alles in allem ist freem ein wertvoller Ratgeber, um das Bußgeldverfahren bestmöglich gestalten zu können – denn hierbei geht es nicht nur um die rechtzeitige Einreichung des Bogens an die Behörde, sondern auch darum, Verbraucher:innen vor einer unzulässigen Bestrafung zu bewahren. 

Insgesamt ist freem ein hervorragendes Hilfsmittel für alle, die einen Abstandsverstoß beim Autofahren anfechten wollen. Mit umfassender Rechtsberatung und hilfreichen Leitfäden kann Verbraucher:innen dabei geholfen werden, in ihrem Fall ein möglichst faires Ergebnis zu erzielen. Ein Besuch lohnt sich auf jeden Fall, wenn Sie sich in dieser Situation befinden!

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