Verkehrsrecht: Kein voreiliges Schuldbekenntnis abgeben

Auf deutschen Straßen kracht es täglich, besonders jetzt im Herbst und Winter bei rutschiger Fahrbahn und schlechter Sicht. 2019 wurden laut Statista 2,3 Millionen Verkehrsunfälle registriert. Vor Corona waren es sogar 2,7 Millionen. Wie sich betroffene Autofahrer:innen bei einem Unfall verhalten sollten, erklärt Steffen Klug, Verkehrsrechtsexperte bei freem.

So viel wie möglich dokumentieren

Bei einem Verkehrsunfall kann es schnell unübersichtlich werden, besonders was den Unfallhergang und die Schuldfrage betrifft. Deshalb ist es umso wichtiger, nach Eintritt des Unfalls so viel wie möglich zu dokumentieren. „Wichtig ist insbesondere, die Kontaktdaten von möglichen Zeugen des Unfalls zu notieren. Diese können ihre vor Ort getätigten Aussagen dann später vor der Polizei oder Versicherung bestätigen. Zudem ist es hilfreich, Fotos und Videos von der Unfallstelle und den beschädigten Fahrzeugen zu machen, um den Unfallhergang später rekonstruieren zu können. Auch eigene Notizen helfen bei der Erinnerung. Unerlässlich ist es zudem, die Haftpflichtversicherung des Gegners samt Versicherungsnummer zu notieren und die eigene Haftpflichtversicherung sofort zu informieren“, so Klug. 

Kein voreiliges Schuldeingeständnis abgeben
Auch wenn die Schuldfrage scheinbar eindeutig ist und man den Unfall selbst verursacht hat, sollte die eigene Haftpflichtversicherung umgehend informiert werden. Diese ist für den gegnerischen Schaden ersatzpflichtig. Eigene Schäden sind gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder der eigenen Kfz-Kaskoversicherung geltend zu machen. Überstürzte und im Affekt getätigte Handlungen und Aussagen direkt am Unfallort können den Beteiligten später zum Nachteil ausgelegt werden und sind nicht zu empfehlen. „Wenn sich Unfallbeteiligte über den Hergang unsicher sind, sollten sie sparsam mit Äußerungen vor Ort sein und keine Vermutungen äußern. Es ist ratsam, erstmal alle möglichen Informationen zu sammeln und eine Nacht darüber zu schlafen. Unter dem Eindruck des Geschehens neigen Unfallbeteiligte nämlich oft zu unüberlegten Handlungen und Äußerungen, die sich mit etwas Abstand als problematisch erweisen können. Wer dann später eine bereits getätigte Aussage berichtigt, erscheint in einem unvorteilhaften Licht. Besser ist es daher, die eigenen Schilderungen zum Unfall später schriftlich zu tätigen“, so Klug abschließend.

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