Handyblitzer erkennen mithilfe von künstlicher Intelligenz, ob Verkehrsteilnehmer:innen am Steuer das Handy benutzen. Ob die derzeit in Pilotprojekten eingesetzten Handyblitzer rechtlich vertretbar sind und ob sich Betroffene wehren können, die einen Bußgeldbescheid erhalten haben, erklärt Steffen Klug, Verkehrsrechtsexperte bei freem.
In Deutschland dürfen Handys von Fahrer:innen nur benutzt werden, wenn das Gerät hierfür weder aufgenommen noch gehalten wird. Die sogenannten Handyblitzer lichten den Fahrer ab und erkennen, ob Verkehrsteilnehmer:innen gegen diese Vorgabe verstoßen. Das System achtet auf Mobiltelefone im Bereich der Fahrer:innen und ob diese entsprechend gehalten werden. Anschließend überprüfen geschulte Polizist:innen die Bilder, da nicht alle Aufnahmen eindeutig sind. Das System ist mobil einsetzbar und funktioniert zu jeder Tageszeit und bei jedem Wetter.
Noch ist der Einsatz von Handyblitzern hierzulande schwierig, denn laut Klug „dürfen Foto- und Videoaufnahmen bei Verkehrsverstößen nicht verdachtsunabhängig erstellt werden.“ Derzeit fehlt es noch an einer Rechtsgrundlage. Sollte sich die Rechtslage in Zukunft jedoch ändern, „wird es möglich sein, die Blitzer bundesweit zu nutzen“, so Klug weiter.
Das müssen Verkehrsteilnehmer:innen wissen
Bisher wurden Handyblitzer in Deutschland nur im Rahmen des Pilotprojekts in Rheinland-Pfalz eingesetzt. Bald könnten diese jedoch flächendeckend zum Einsatz kommen. Zwar sieht das Amtsgericht Trier in der neuen Technologie im Moment noch einen Verstoß gegen die Grundsätze der Beweiserhebung, hält die Fotos jedoch dennoch für verwertbar. Ob die Bilder angesichts der umstrittenen Rechtslage genutzt werden dürfen, wird das Oberlandesgericht jetzt entscheiden müssen. Zumindest bis zu diesem Urteil stehen die Chancen für Betroffene deshalb laut des Verkehrsrechtsexperten bei freem „gut, diesen Bußgeldbescheid erfolgreich anzufechten.“