Verkehrsdelikte werden demnächst noch härter bestraft. Die von Bund und Ländern geplanten Änderungen im Bußgeldkatalog treten schon dieses Jahr in Kraft. Der Bundesrat hat den Änderungen nach mehrmaligen Verzögerungen letztendlich zugestimmt. Christian Marnitz, Fachanwalt für Verkehrsrecht von freem, dem Verkehrsrechts-Portal der Flightright-Gruppe, sieht die Erhöhung der Bußgelder sehr kritisch, denn „viele der Änderungen sind willkürlich, zu hoch und nicht nachvollziehbar.“
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und seine Kollegen der einzelnen Bundesländer hatten sich schon im April auf deutlich höhere Bußgelder bei bestimmten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verständigt. Geht es nach dem Willen der Minister, verdoppeln sich zum Beispiel die Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen und auch bei Parkverstößen drohen höhere Strafen. „Es geht darum, die Mobilität der Menschen zu gewährleisten und deshalb können wir überzogene Bußgelder, vor allem aber Fahrverbote nicht gutheißen”, so Marnitz.
Das sind die genauen Änderungen im Bußgeldkatalog für Pkw:
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: | Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: |
10 km/h zu schnell: künftig 30 statt 15 Euro | 10 km/h zu schnell: künftig 20 statt 10 Euro |
11 km/h – 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro | 11 km/h – 15 km/h zu schnell: 40 statt 20 Euro |
16 km/h – 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro | 16 km/h – 20 km/h zu schnell: 60 statt 30 Euro |
21 km/h – 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro | 21 km/h – 25 km/h zu schnell: 100 statt 70 Euro |
26 km/h – 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro | 26 km/h – 30 km/h zu schnell: 150 statt 80 Euro |
31 km/h – 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro | 31 km/h – 40 km/h zu schnell: 200 statt 120 Euro |
41 km/h – 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro | 41 km/h – 50 km/h zu schnell: 320 statt 160 Euro |
51 km/h – 60 km/h zu schnell: 560 statt 280 Euro | 51 km/h – 60 km/h zu schnell: 480 statt 240 Euro |
61 km/h– 70 km/h zu schnell: 700 statt 480 Euro | 61 km/h– 70 km/h zu schnell: 600 statt 440 Euro |
über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro | über 70 km/h zu schnell: 700 statt 600 Euro |
- Wer als Autofahrer keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, um schneller voranzukommen, dem droht ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot.
- Die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
- Neu: 55 Euro Verwarnungsgeld für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge.
- Halt- und Parkverstöße werden anstatt wie bisher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet.
- Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz kostet statt 35 Euro 55 Euro.
- Wird eine Feuerwehrzufahrt zugeparkt oder ein Rettungsfahrzeug behindert, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
- Lkw-Fahrer müssen 70 Euro zahlen, wenn gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen wird, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur im Schritttempo zu fahren.
- Wer unnötigen Lärm oder Abgasbelästigung verursacht sowie belästigendes unnützes Hin- und Herfahren betreibt, wird mit Geldbußen bis zu 100 Euro bestraft anstatt wie vorher mit bis zu 20 Euro.
Es bleibt abzuwarten, wie die Änderungen von der Bevölkerung aufgenommen werden. Auch wenn besonders die neuen Regelungen zum unberechtigten Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene und Carsharing-Fahrzeuge oder auch mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur im Schritttempo zu fahren Sinn ergeben, sind die meisten Änderungen für den Fachanwalt schlicht überzogen. „Dass manche Änderung in die richtige Richtung gehen, täuscht nicht darüber hinweg, dass die meisten Bußgelderhöhungen reine Abzocke der Verkehrsteilnehmer sind” ”, so Marnitz.