Bußgeld: Generation 60 plus kassiert seltener Bescheide

Nur 11 Prozent der Bußgeldbescheide gehen an Personen, die 60 Jahre oder älter sind. Der Anteil der vorgeworfenen Unfälle – gemessen an der Zahl aller Verkehrsdelikte – ist bei den über 60-Jährigen (3,6 %) jedoch fünfmal so hoch wie bei den unter 60-Jährigen (0,7 %). Das geht aus einer Auswertung von 2.032 internen Mandant:innendaten des Verkehrsrechtsportals freem hervor. Weitere Aussagen der Auswertung und wie man sich gegen unrechtmäßige Bußgeldbescheide wehrt, erklärt Steffen Klug, Verkehrsrechtsexperte von freem.

„Je älter die Autofahrer:innen, desto vorsichtiger fahren sie“, so das Fazit von Steffen Klug, Verkehrsrechtsexperte und Anwalt bei freem. Der Anwalt stützt sich bei seiner Aussage auf die Auswertung der Bußgeldbescheide, gegen die die Betroffenen mit Hilfe von freem vorgehen. Denn laut dieser Erhebung sind lediglich 11 Prozent aller Mandant:innen älter als 60 Jahre. Was jedoch auffällt: Sie erhalten häufiger Bußgeldbescheide aufgrund eines überfahrenen Rotlichts oder aufgrund eines Unfalls. Dass viele Ältere das nicht einfach hinnehmen, begrüßt der Anwalt. Denn häufig basieren diese Bescheide nur auf Zeugenaussagen. Und Zeugen, das weiß Klug aus mehreren Prozessen, „irren sich leider immer wieder“. Er rät daher allen, die in einen Unfall verwickelt wurden, lediglich Aussagen zur Person zu treffen und alle weiteren Angaben mit einem Anwalt zu besprechen.

Verstoßartunter 60über 60
AnzahlAnteilAnzahlAnteil
Geschwindigkeit1.30772,3%14765,6%
Rotlicht1588,7%2912,9%
Handy1226,7%62,7%
Abstand824,5%146,3%
Alkohol201,1%20,9%
Unfall130,7%83,6%
Andere945,9%168,0%

Vorgehen gegen unrechtmäßige Bußgeldbescheide

Auch bei Bußgeldbescheiden aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen sieht er gute Chancen, um diese erfolgreich anzufechten. Denn häufig unterlaufen Behörden formale Fehler, zudem ist mitunter auch die Qualität der Beweisbilder schlecht und auch die Blitzgeräte können fehlerhaft eingestellt sein. Alles Gründe, die einen Einspruch rechtfertigen. Wem ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, sollte „diesen deshalb nicht einfach hinnehmen, auch dann nicht, wenn es sich um kleinere Strafen handelt“, so Klug.  Wer sich im Alleingang zur Wehr setzt, muss jedoch damit rechnen, dass der Einspruch nicht von Erfolg gekrönt ist. Denn „ein Alleingang gegen die Bußgeldbehörde hat meist zur Folge, dass das Verfahren an das zuständige Amtsgericht abgegeben wird. Doch nur ein Rechtsanwalt erhält Akteneinsicht und damit Zugang zu sämtlichen verfahrensrelevanten Unterlagen. Ohne diese sinkt die Chance einer erfolgreichen Verteidigung“, gibt der Verkehrsrechtsexperte von freem zu bedenken. Eine rechtliche Prüfung lohnt sich seiner Meinung nach insbesondere bei höheren Bußgeldern oder wenn ein Fahrverbot droht.

Und noch ein Tipp des Anwalts – und zwar nicht nur für die Generation 60 plus: Da innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids bei der Behörde Einspruch eingelegt werden muss, sollte der gelbe Zustellumschlag mit dem Datum als Beweis aufbewahrt werden. 

Disclaimer: Die Daten unserer Mandant:innen sind zuverlässig, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie erfassen den Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.10.2022.

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