Fahrerflucht begangen? Diese Konsequenzen drohen
Obwohl Verkehrsunfälle zum Alltag gehören, ist es eine überfordernde und schockierende Situation, der man sich entziehen möchte. Doch wer Fahrerflucht begeht, macht sich strafbar. Es drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Erhalte jetzt kostenfrei eine Ersteinschätzung zu deiner rechtlichen Lage.
So funktioniert’s
Welche Strafe droht dir bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort?
Fahrerflucht ist eine Straftat. Wer flüchtet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Wurden Personen verletzt oder ist erheblicher Sachschaden entstanden, kann neben der Freiheits- oder der Geldstrafe auch die Fahrerlaubnis entzogen werden bzw. ein Fahrverbot verhängt werden. Auch Punkte in Flensburg sind bei einer Unfallflucht denkbar.
Wenn du die Wartezeit am Unfallort nicht einhältst, dich vorzeitig entfernst und die Feststellung zu deiner Person bei der Polizei nicht nachholst, musst du ebenfalls mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen.
Zeigst du dich nach begangener Fahrerflucht selbst an, kann das Gericht von einer Strafe absehen oder diese mildern, sofern die Selbstanzeige innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall erfolgt. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, wenn sich der Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs ereignet hat und nur ein geringer Schaden entstanden ist.
Fahrerflucht begangen – was nun?
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